ARAG: E1200

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Der Tarif ARAG: E1200 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif ARAG: E1200, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der ARAG einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif ARAG: E1200 sehen Sie in der folgenden Tabelle. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Leistungsmerkmale im Tarif ARAG: E1200

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 1200 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Bisex
Offen/Geschlossen geschlossen
Selbstbehalt 1200 €
Gebührenordnung für Ärzte: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: 80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in Standardausführung, wenn es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.
Weitere Hilfsmittel und ab 500,-EUR Rechnungsbetrag nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt:
Erstattung für Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel 80%, max. 2.500,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber hinaus 100%.
Ärztliche Behandlung Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
- 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
- 100% für die Folgebehandlung, wenn die Weiterbehandlung durch einen der o.g. Ärzte veranlasst wird.
- 100% für Behandlung im Ausland während einer kurzfristigen Auslandsreise.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Ja
Vorsorgeuntersuchung Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Impfungen zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Gebührenordnung für Ärzte Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zu dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
- bis zu dem 2,5-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
- bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Facharzt
Unterbringung Mehrbettzimmer.
Ärztliche Behandlung Regelleistungen. Privatarztbehandlung durch Belegärzte, -hebammen und -entbindungspfleger.
Summenbegrenzung Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan Bei Zahnersatz und Inlays über 2.000,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 65%
Material- & Laborkosten 65%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 65%
Gebührenordnung (Zahn) Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine zahnärztliche, konservierende und chirurgische Leistungen, Parodontosebehandlung, Röntgendiagnostik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
- 100% für Prophylaxe
- 65% für Zahnersatz: Kronen und Onlays, Prothetik (Brücken, Stiftzähne), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate (max. 4 Implantate oder Teleskopkronen pro Kiefer einschließlich bestehender Implantate oder Teleskopkronen)
- 65% für Kieferorthopädie, wenn Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18.Lebensjahres liegt
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
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Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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Messe
Erhalt aller erworbenen Rechte
Geld
Erhalt der Rückstellungen
Benutzer
Unabhängig vom Alter
Email
Erhalt Gleicher Versicherer
Transparent
Ø 43% Beitragsersparnis
Energie
Krankheitsunabhängig

Die Berechnung stellt erstmal eine Orientierung, anhand der von uns ausgewerteten Daten dar. Ihr Beitrag wird bei Eintritt einmalig festgelegt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, steigender Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen müssen Versicherer Ihre Prämie gemäß gesetzlicher Vorgabe entsprechend korrigieren. Das Ergebnis sind steigende Beiträge im Alter, die jedoch mit dem älter werden an sich nichts zu tun haben. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich erst nach genauster Prüfung einschätzen.

Der Tarif ARAG: E1200 ist ein geschlossener Tarif.

Was das bedeutet?

Geschlossene Tarife: Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

Offene Tarife: Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.