uniVersa: A 155, ST 1/100, ZA 100
Fordern Sie hier kostenfrei und unverbindlich Ihr persönliches PKV-Tarifwechsel Gutachten für den Tarif uniVersa: A 155, ST 1/100, ZA 100 an
Vertrauen Sie unserer Kompetenz dank unserer jahrelangen Erfahrung
KVoptimal: Gesund versichert, optimal geschützt
Jetzt kostenfrei prüfen lassen
Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif uniVersa: A 155, ST 1/100, ZA 100, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif uniVersa: A 155, ST 1/100, ZA 100
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
155 €
Neue Welt
A 155: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A 155: Erstattet werden max.
– 300,-EUR für Einstärkengläser
– 600,-EUR für Mehrstärkengläser
– 125,-EUR für Brillengestelle
innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke auch ohne Rezept. Darüber wird nur mit Rezept erstattet.
Erstattet werden max.
– 410,-EUR für Einstärkenkontaktlinsen
– 700,-EUR für Mehrstärkenkontaktlinsen
innerhalb eines Jahres nur mit Rezept.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch höhere Beträge für Gläser oder Kontaktlinsen. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
Erstattet werden operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A 155: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A 155: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
– Blutzuckermessgerät, Blutgerinnungsmessgerät bei erforderlicher Dauerantikoagulation und künstlichem Herzklappenersatz, Bandagen, Bruchbänder, Einlagen, Leibbinden, Kompressionsstrümpfe
– einmal jährlich: orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechhilfen, Blindenhunde, Heimdialysegeräte, Gehstützen, Gehapparate (Rollator, Deltarad, Gehgestell), Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Haarersatzteile
– Miete von Überwachungsmonitoren und Instandsetzung von Hilfsmitteln
– lebenserhaltende Hilfsmittel, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein o.g. Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
A 155: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
A 155: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
– max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus und weiteren Vorsorgeleistungen.
Erstattet werden
– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– weitere Impfungen bis max. 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren zusammen mit weiteren Vorsorgeleistungen.
Selbstbeteiligung gilt für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Weitergehende Vorsorgeuntersuchungen von bis zu 500,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
A 155: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
ST 1/100: Privatarztbehandlung.
ST 1/100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ST 1/100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
100 %
80 %
ZA 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZA 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
– Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet.
– Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet.
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZA 100: Keine Summenbegrenzung.
ZA 100: Bei Zahnersatz (außer Einzelkrone) erforderlich.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Der Tarif uniVersa: A 155, ST 1/100, ZA 100 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.