Barmenia: einsA prima2

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100% für Zahnbehandlungen
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Individuelle Angebote

Leistungsmerkmale im Tarif Barmenia: einsA prima2

Durch die private Krankenversicherung bei der Barmenia, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 600 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Unisex
Offen/Geschlossen offen
Selbstbehalt 600 €
Gebührenordnung für Ärzte: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: 75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um lebenserhaltende Hilfsmittel handelt. Sonst werden 75% erstattet.
Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst werden 75% des Erstattungssatzes erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 750,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
Ärztliche Behandlung Erstattet werden
- 100% für Behandlung durch einen Primärarzt: Arzt für Allgemeinmedizin, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie, Internistische Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie), Augenarzt, Gynäkologen, Kinderarzt oder Not- oder Bereitschaftsarzt
- 100% für Behandlung anderer als oben genannter Ärzte, wenn der Primärarzt an sie überwiesen hat
- 75% für eine Behandlung (einschließlich evtl. Verordnungen), wenn für diese Behandlung ein anderer als oben genannter Arzt ohne Überweisung des Primärarztes in Anspruch genommen wird; stellt der Primärarzt danach die Notwendigkeit einer weiteren fachärztlichen Behandlung fest, erhöht sich die Erstattung wieder auf 100%.
Weiterhin werden 75% bis max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr (Erstattung für Ärzte und Heilpraktiker) für Naturheilverfahren durch Ärzte einschließlich verordneter naturheilkundlicher Arznei- und Verbandmittel erstattet, wenn sie im GebüH und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind (Liste des Versicherers).

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Ja
Vorsorgeuntersuchung Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenze und nach Mutterschafts-Richtlinien
- weitere Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 250,-EUR pro Kalenderjahr. 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75%
- ärztlich empfohlene Impfungen
- Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden.
Keine Impfungen, die durch private Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Gebührenordnung für Ärzte Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Facharzt
Unterbringung Mehrbettzimmer.
Ärztliche Behandlung Regel- und Belegarztleistungen.
Summenbegrenzung Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 7.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 1.500,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 75%
Material- & Laborkosten 75%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 75%
Gebührenordnung (Zahn) Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.