SDK: A210, NH, S103, Z260
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif SDK: A210, NH, S103, Z260, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A210, NH, S103, Z260
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
1000 €
Neue Welt
A210+NH: A220/A210: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
A210: Erstattet werden
– max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
– max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
A210: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A210: Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener
Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu
– 60% für kleine Hilfsmittel: Bandagen, Blindenstöcke, Fußeinlagen, Gehstützen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Korrekturschienen,
orthopädische Schuhe und orthopädische Zurichtungen an
Konfektionsschuhen, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese,
Kunstauge, Kunstglieder), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
und Hörhilfen (Erstattung max. 1.500,-EUR pro Ohr).
– 100% für große Hilfsmittel (wenn folgende Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers bezogen werden oder bei Unfall oder Notall innerhalb von 2 Tagen danach erforderlich werden, sonst 60%) für Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenhunde und Blindenleitgerät, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Schlafapnoegeräte, Infusionspumpen, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Überwachungsmonitore für Säuglinge und Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z.B. Atem- und Herzfrequenzmonitor, Heimdiaysgeräte, Sauerstoffkonzentrator).
A210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).
Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
NH: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.
Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Erstattung max.
– 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
– 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.
Nein
A210: Erstattet werden
– Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
– max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
A210: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
S103: Regel- und Belegarztleistungen.
S103: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S103: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
100 %
60 %
Z260: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z260: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, max. 8 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) wird zu 60% erstattet.
– Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, wenn auch die GKV eine Leistung erbringen würde.
– Für professionelle Zahnreinigung wird max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
Z260: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
– 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Z260: Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif SDK: A210, NH, S103, Z260 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.