SDK: A220, NH, S101, Z250

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Der Tarif SDK: A220, NH, S101, Z250 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif SDK: A220, NH, S101, Z250, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A220, NH, S101, Z250 sehen Sie in der folgenden Tabelle. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A220, NH, S101, Z250

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 2000 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Bisex
Offen/Geschlossen geschlossen
Selbstbehalt 2000 €
Gebührenordnung für Ärzte: A220+NH : A220/A210: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
Psychotherapie: A220 : Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) A220 : Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener
Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu
- 60% für kleine Hilfsmittel: Bandagen, Blindenstöcke, Fußeinlagen, Gehstützen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Korrekturschienen,
orthopädische Schuhe und orthopädische Zurichtungen an
Konfektionsschuhen, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese,
Kunstauge, Kunstglieder), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
und Hörhilfen (Erstattung max. 1.500,-EUR pro Ohr).
- 100% für große Hilfsmittel (wenn folgende Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers bezogen werden oder bei Unfall oder Notall innerhalb von 2 Tagen danach erforderlich werden, sonst 60%) für Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenhunde und Blindenleitgerät, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Schlafapnoegeräte, Infusionspumpen, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Überwachungsmonitore für Säuglinge und Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z.B. Atem- und Herzfrequenzmonitor, Heimdiaysgeräte, Sauerstoffkonzentrator).
Ärztliche Behandlung A220 : Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).
Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung. NH : Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.
Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
Erstattung max.
- 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
- 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Nein
Vorsorgeuntersuchung A220 : Erstattungfähig sind
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenze
- ein Check up erstmals im 4. aufeinanderfolgenden Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn bis zu 750,-EUR. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. aufeinanderfolgenden Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen. Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Gebührenordnung für Ärzte S101 : Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Psychotherapie S101 : Stationäre Psychotherapie wird nach vorheriger Zusage erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Chefarzt
Unterbringung S101 : 1- oder 2-Bettzimmer.
Ärztliche Behandlung S101 : Privatarztbehandlung.
Summenbegrenzung Z250 : Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
- 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan Z250 : Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 100%
Material- & Laborkosten 50%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 50%
Gebührenordnung (Zahn) Z250 : Die Leistungen werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ erstattet, d.h.:
- bis zu dem 2,3-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
- bis zu dem 1,8-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
- bis zu dem 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung Z250 : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, max. 8 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) wird zu 50% erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu 100% erstattet, wenn auch die GKV eine Leistung erbringen würde.
- Für professionelle Zahnreinigung wird max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.
Tarifdaten powered by GEWA-COMP

Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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Erhalt aller erworbenen Rechte
Geld
Erhalt der Rückstellungen
Benutzer
Unabhängig vom Alter
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Erhalt Gleicher Versicherer
Transparent
Ø 43% Beitragsersparnis
Energie
Krankheitsunabhängig

Die Berechnung stellt erstmal eine Orientierung, anhand der von uns ausgewerteten Daten dar. Ihr Beitrag wird bei Eintritt einmalig festgelegt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, steigender Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen müssen Versicherer Ihre Prämie gemäß gesetzlicher Vorgabe entsprechend korrigieren. Das Ergebnis sind steigende Beiträge im Alter, die jedoch mit dem älter werden an sich nichts zu tun haben. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich erst nach genauster Prüfung einschätzen.

Der Tarif SDK: A220, NH, S101, Z250 ist ein geschlossener Tarif.

Was das bedeutet?

Geschlossene Tarife: Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

Offene Tarife: Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.