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SDK: A220, S102, AZ75

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif SDK: A220, S102, AZ75, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif SDK: A220, S102, AZ75 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A220, S102, AZ75

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SDK: A220, S102, AZ75 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    2000 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    A220: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
    Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    A220: Erstattet werden
    – max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
    – max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.

  • Psychotherapie

    A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    A220: Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr (geschlossener
    Hilfsmittelkatalog) inkl. Reparaturen zu
    – 60% für kleine Hilfsmittel: Bandagen, Blindenstöcke, Fußeinlagen, Gehstützen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Korrekturschienen,
    orthopädische Schuhe und orthopädische Zurichtungen an
    Konfektionsschuhen, Körperersatzstücke (wie z.B. Epithese,
    Kunstauge, Kunstglieder), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
    und Hörhilfen (Erstattung max. 1.500,-EUR pro Ohr).
    – 100% für große Hilfsmittel (wenn folgende Hilfsmittel über das Hilfsmittelmanagement des Versicherers bezogen werden oder bei Unfall oder Notall innerhalb von 2 Tagen danach erforderlich werden, sonst 60%) für Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenhunde und Blindenleitgerät, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Schlafapnoegeräte, Infusionspumpen, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Überwachungsmonitore für Säuglinge und Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z.B. Atem- und Herzfrequenzmonitor, Heimdiaysgeräte, Sauerstoffkonzentrator).

  • Ärztliche Behandlung

    A220: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).
    Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    A220: Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
    Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    A220: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    S102: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    S102: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    75 %

  • Zahnersatz

    75 %

  • Kieferorthopädie 

    75 %

  • Material- & Laborkosten

    75 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    AZ75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    AZ75: Erstattet werden 75% von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen für
    – Zahnbehandlung, Prophylaxe, Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlung
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate inkl. Knochenaufbau), Funktionsanlyse und Funktionstherapie)
    – Kieferorthopädie
    – Material- und Laborkosten.

  • Summenbegrenzung

    AZ75: Keine Summenbegrenzung.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    AZ75: Nicht erforderlich.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif SDK: A220, S102, AZ75 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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