SDK: AM33 A, S1 A, Z9 A
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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: AM33 A, S1 A, Z9 A
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
2400 €
Neue Welt
AM33 A: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AM33 A: Erstattet werden bis
– 250,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren
– 1.500,-EUR Rechnungsbetrag pro Auge für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik). Erstmaliger Anspruch nach 36 Monaten.
AM33 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AM33 A: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
– 2.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
AM33 A: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
AM33 A: Erstattet werden
– ambulante Vorsorgeuntersuchungen
– max. 250,-EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Kalenderjahren für Präventionsmaßnahmen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden:
– Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– Grippeschutzimpfung
– Zeckenschutzimpfung
– Malariaprophylaxe
– Reiseschutzimpfungen
– Impfungen für berufsbedingte Auslandsaufenthalte.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
AM33 A: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Chefarzt
Einzelbettzimmer
S1 A: Privatarztbehandlung.
S1 A: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S1 A: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
90 %
90 %
90 %
Z9 A: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Z9 A: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird zu 90% erstattet
– Funktionsanalyse und Funktionstherapie wird zu 100% erstattet (bei Kieferorthopädie zu 90%)
– Inlays und Onlays werden zu 100% erstattet
– Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z9 A: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 2.700,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
– 4.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
– 6.750,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Z9 A: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst für den übersteigenden Teil nur 70% Erstattung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Der Tarif SDK: AM33 A, S1 A, Z9 A ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.