Tarifwechsel prüfen

SDK: NHu, A210u, S101u, Z250u

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Leistungsmerkmale im Tarif SDK: NHu, A210u, S101u, Z250u

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der SDK einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif SDK: NHu, A210u, S101u, Z250u sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    1000 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    A210u+NHu: A220/A210: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
    Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) entfällt auf Dauer hinsichtlich aller Krankheiten die Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der GOÄ. Erstattet werden dann die Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
    NH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

  • Seehilfen (Brillen)

    A210u: Erstattet werden
    – max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren
    – max. 500,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.

  • Psychotherapie

    A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    A210u: Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
    – der Versicherer bei bestimmten Hilfsmitteln mit der Beschaffung beauftragt wird. Sonst werden 60% erstattet.
    – oder das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
    Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
    – 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr.
    Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.

  • Ärztliche Behandlung

    NHu: Naturheilmedizin nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte.
    Erstattung für Ärzte, Heilpraktiker, Arzneimittel und Heilmittel für Naturheilmedizin max. 1.000,-EUR pro Kalenderjahr.
    Erstattung max.
    – 100,-EUR im 1. Kalenderjahr
    – 200,-EUR im 2. Kalenderjahr.
    A210u: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet. Dies gilt auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin).
    Der Versicherer bietet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung durch mit dem Versicherer kooperierende Behandelnde an. Die Kostenerstattung einer solchen Zweitmeinung erfolgt unabhängig von der Selbstbeteiligung, wenn die Zweitmeinung bei einem vom Versicherer benannten kooperierenden Behandelnden eingeholt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wird. Durch diese Kostenerstattung entfällt nicht der Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    A210u: Erstattet werden
    – Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
    – max. 750,-EUR für ein Check up, erstmals im 4. Kalenderjahr nach Versicherungsbeginn. Erstattet der Versicherer Kosten für ein Check up, sind weitere Kostenerstattungen (auch wenn die letzte Erstattung unterhalb des Betrags von 750,-EUR lag), jeweils im 4. Kalenderjahr nach der letzten Erstattung möglich.
    Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
    Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
    Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    A210u: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Einzelbettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    S101u: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    S101u: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    S101u: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    50 %

  • Kieferorthopädie 

    100 %

  • Material- & Laborkosten

    50 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Z250u: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    Z250u: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet.
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, max. 8 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) wird zu 50% erstattet.
    – Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, wenn auch die GKV eine Leistung erbringen würde.
    – Für professionelle Zahnreinigung wird max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet.

  • Summenbegrenzung

    Z250u: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
    – 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
    – 6.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Z250u: Bei Zahnersatz über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 20% weniger Erstattung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif SDK: NHu, A210u, S101u, Z250u ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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