BBKK: N/2, ZEN

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif BBKK: N/2, ZEN, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif BBKK: N/2, ZEN ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif BBKK: N/2, ZEN

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der BBKK einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif BBKK: N/2, ZEN sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    410 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    N/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    N/2: Erstattet werden
    – max. 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Jahr.

  • Psychotherapie

    N/2: 90% bis 1.152,-EUR pro Geschäftsjahr, danach 45%.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    N/2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden (Liste des Versicherers):
    – 100% für Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Heimdialysegeräte, Atem- und Herzfrequenzmonitore, Pulsoximeter, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle, fahrbare Gehhilfen, Hörhilfen, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus, orthopädische Schuhe, Bildschirmlesegeräte, elektrische Fußhebesysteme, fremdkraftbetriebene Arm- und Beintrainer, Kommunikationshilfen
    – max. 150,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für sonstige Hilfsmittel.

  • Ärztliche Behandlung

    N/2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    N/2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
    Schutzimpfungen.
    Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    N/2: 90% bis 1.152,-EUR pro Geschäftsjahr, danach 45%.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    2

  • Ärztliche Behandlung

    N/2: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    N/2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    N/2: Max. 42 Tage zu 100%, danach zu 50%.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    50 %

  • Zahnersatz

    45 %

  • Kieferorthopädie 

    45 %

  • Material- & Laborkosten

    45 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    N/2, ZEN: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    N/2: Erstattet werden 100% für Zahnbehandlung:
    – konservierende und chirurgische Zahnbehandlung
    – Behandlung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
    – Vorsorgeuntersuchungen
    – angemessene Fahrtkosten zum Zahnarzt und zurück bis 26,-EUR Rechnungsbetrag, wenn sich am Wohnort kein Zahnarzt niedergelassen hat.
    Nicht erstattet werden Zahnersatz und Kieferorthopädie.
    ZEN: Zahnersatz und Kieferorthopädie wird innerhalb von 4 Geschäftsjahren bis zu einem Rechnungsbetrag von 20.000,-DM zu 90%, darüber zu 75% erstattet. Die Kürzung entfällt bei Aufwendungen bei Unfall.

  • Summenbegrenzung

    N/2: Keine Summenbegrenzung.
    ZEN: In den ersten drei Geschäftsjahren werden Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie aus einem Betrag bis zu insgesamt 8.000,-DM der erstattungsfähigen Aufwendungen gewährt.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    ZEN: Ist erforderlich. Sonst nur die halbe Erstattung ab 4.000,-DM.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif BBKK: N/2, ZEN ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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