NÜRNBERGER: BTN0
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Achtung - geschlossener Tarif
PKV-Tarife, wie der Tarif NÜRNBERGER: BTN0, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.
Leistungsmerkmale im Tarif NÜRNBERGER: BTN0
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
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Neue Welt
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 1,2-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,0-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 0,9-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
– max. die GKV-Festbeträge für Gläser. Erneuter Anspruch ab dem vollendeten 14.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrien, ab dem vollendeten 18.Lebensjahr nur bei schwerer Sehschwäche oder Blindheit.
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in Standardausführung, wenn
– es sich um Hilfsmittel gemäß GKV-Verzeichnis handelt
– nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Die Zuzahlung beträgt 8,-EUR pro Hilfsmittel, max. 10,-EUR pro Monat bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Personen bis zum vollendeten 18.Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Ambulante ärztliche Behandlung durch zugelassene Vertragspartner (z.B. Kassenärzte) wird erstattet.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
– bis zum 1,2-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,0-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 0,9-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
60 %
80 %
60 %
Bis zu folgenden Sätzen:
– bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ für ärztliche Leistungen
– bis zum 1,0-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 0,9-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
– Zahnbehandlung (auch Füllungen in einfacher Ausführung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet.
– Zahnersatz (Kronen, Brücken) wird bei Regelversorgung zu 60% erstattet, zu 70% bei 5 Jahren und zu 75% bei 10 Jahren Bonusheft.
– Inlays werden in Höhe der Kosten für Füllungen in einfacher Ausführung erstattet.
– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% erstattet. Bei Behandlung von mindestens 2 versicherten Kindern weitere 10% Erstattung für das zweite und jedes weitere Kind. Bei erfolgreichem Abschluss werden 100% erstattet.
– Prophylaxe wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet.
– Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
– Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst keine Erstattung.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
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Der Tarif NÜRNBERGER: BTN0 ist ein geschlossener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.