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NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mehr Informationen

Leistungsmerkmale im Tarif NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der NÜRNBERGER einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    600 €

  • Tarifwelt

    Alte Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    TOP2: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    TOP2: Erstattet werden
    – max. 170,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
    – Laser(Lasik)-Operationen.

  • Psychotherapie

    TOP2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    TOP2: Offener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045,-EUR pro Versicherungsjahr zu 80%, darüber zu 100%.
    Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
    Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
    – 1.700,-EUR für Krankenfahrstühle
    – pro Paar orthopädischer Schuhe (max. 1 Paar pro Jahr) 102,-EUR Selbstbeteiligung.
    EBV31: Für Krankenfahrstühle der über den tariflich vorgesehenen Höchstbetrag in Höhe von 1.500,-EUR Rechnungsbetrag hinausgehende Betrag.

  • Ärztliche Behandlung

    TOP2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    TOP2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
    Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
    Impfstoffe wie Arzneimittel.
    Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
    Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

  • Psychotherapie

    TOP2: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    TOP2+SZ2: Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    TOP2+SZ2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    TOP2+EBV31+SZ2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    60 %

  • Kieferorthopädie 

    60 %

  • Material- & Laborkosten

    60 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    TOP2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    TOP2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
    – Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
    – Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung werden einmal pro Kalenderjahr erstattet
    – Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    TOP2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 307,20EUR im 1.Versicherungsjahr
    – 613,80EUR im 2.Versicherungsjahr
    – 920,40EUR im 3.Versicherungsjahr
    – 1.227,60EUR im 4.Versicherungsjahr
    – 1.534,20EUR im 5.Versicherungsjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    TOP2: Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif NÜRNBERGER: TOP2, SZ2, EBV31 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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