LVM: AP 600, S3, Z100/50

Linkes Bild Tarifwechsel
rechtes Bild Tarifwechsel

Ihre Leistungen

Messe
Facharztbehandlung
Geld
neueste medizinische Standards
Benutzer
100% für Zahnbehandlungen
Transparent
Individuelle Angebote

Leistungsmerkmale im Tarif LVM: AP 600, S3, Z100/50

Durch die private Krankenversicherung bei der LVM, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 600 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Unisex
Offen/Geschlossen offen
Selbstbehalt 600 €
Gebührenordnung für Ärzte: AP 600 : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: AP 600 : 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) AP 600 : Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 70% für Hilfsmittel.
Nach vorheriger Zusage, oder wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird, werden Hilfsmittel mit einem Rechnungsbetrag von mindestens 500,-EUR zu 100% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 300,-EUR für orthopädische Schuhe pro Kalenderjahr
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Gerät.
Ärztliche Behandlung AP 600 : Erstattet werden 100% bei Behandlung durch einen Primärarzt oder einen Facharzt, wenn der Versicherte zur Mit-/Weiterbehandlung an einen Facharzt überwiesen wurde. Primärarzt ist der Hausarzt, Facharzt für Kinder-, Frauen- oder Augenheilkunde, Hebamme und Entbindungshelfer, Notarzt oder Bereitschaftsarzt.
Bei Inanspruchnahme eines Facharztes ohne vorherige Überweisung durch den Primärarzt werden die Aufwendungen zu 70% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird) erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Ja
Vorsorgeuntersuchung AP 600 : Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Ärztlich empfohlene Impfungen. Ärztliche Leistungen werden wie ärztliche Behandlung (Primärarztprinzip) und Impfstoffe wie Arzneimittel erstattet. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind. Vorsorgeleistungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung. Ambulante Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Gebührenordnung für Ärzte S3 : Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie S3 : Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Facharzt
Unterbringung S3 : Mehrbettzimmer.
Ärztliche Behandlung S3 : Regel- und Belegarztleistungen.
Summenbegrenzung Z100/50 : Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 6.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan Z100/50 : Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 50%
Material- & Laborkosten 50%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 50%
Gebührenordnung (Zahn) Z100/50 : Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung Z100/50 : - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten.