Provinzial: VKA+n, KHPn

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Der Tarif Provinzial: VKA+n, KHPn ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.

Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif Provinzial: VKA+n, KHPn, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.
Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der Provinzial einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif Provinzial: VKA+n, KHPn sehen Sie in der folgenden Tabelle. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Leistungsmerkmale im Tarif Provinzial: VKA+n, KHPn

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 450 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Bisex
Offen/Geschlossen geschlossen
Selbstbehalt 450 €
Gebührenordnung für Ärzte: VKA+n : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: VKA+n : 80%, max. 80,-EUR pro Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) VKA+n : Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgerät, Heimdialysegerät, Krankenfahrstuhl, orthopädische Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung VKA+n : Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Nein
Vorsorgeuntersuchung VKA+n : Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen. Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Gebührenordnung für Ärzte VKA+n+KHPn : Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie VKA+n, KHPn : Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Chefarzt
Unterbringung VKA+n : Mehrbettzimmer.
Ärztliche Behandlung VKA+n+KHPn : Privatarztbehandlung.
Summenbegrenzung VKA+n : Anerkennungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 770,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 2.310,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 3.840,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 15.340,-EUR jährlich ab dem 6. Versicherungsjahr.
Beginnt die Versicherung nicht am 1.Januar des Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Summenbegrenzung für das 1.Versicherungsjahr um 1/12 für jeden nicht versicherten Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan VKA+n : Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 80%
Material- & Laborkosten 80%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 80%
Gebührenordnung (Zahn) VKA+n : Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung VKA+n : Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe: allgemeine zahnärztliche und konservierende Leistungen (mit Ausnahme von Kronen), chirurgische Leistungen, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums und Röntgenuntersuchungen
- 80% bis 5.120,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr, darüber 40% für Zahnersatz und Kieferorthopädie: Prothetik einschließlich Kronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes), Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie und Implantate jeweils einschließlich Vor- und Nachbehandlung
- Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Die Aufwendungen für Implantate sind begrenzt auf die Erstattungshöhe einer alternativen Brücken-, Kronen- oder Prothesenversorgung.
Bei Kieferorthopädie werden zunächst 50% der tariflichen Leistungen erbracht. Wird die Behandlung zum Abschluss gebracht, erhöht sich der Anspruch auf die vollen tariflichen Leistungen.
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Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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Erhalt aller erworbenen Rechte
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Erhalt der Rückstellungen
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Unabhängig vom Alter
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Erhalt Gleicher Versicherer
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Ø 43% Beitragsersparnis
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Krankheitsunabhängig

Die Berechnung stellt erstmal eine Orientierung, anhand der von uns ausgewerteten Daten dar. Ihr Beitrag wird bei Eintritt einmalig festgelegt. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, steigender Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen müssen Versicherer Ihre Prämie gemäß gesetzlicher Vorgabe entsprechend korrigieren. Das Ergebnis sind steigende Beiträge im Alter, die jedoch mit dem älter werden an sich nichts zu tun haben. Die tatsächliche Ersparnis lässt sich erst nach genauster Prüfung einschätzen.

Der Tarif Provinzial: VKA+n, KHPn ist ein geschlossener Tarif.

Was das bedeutet?

Geschlossene Tarife: Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

Offene Tarife: Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.