Württembergische: A1HS_0, S3S, Z2S
Fordern Sie hier kostenfrei und unverbindlich Ihr persönliches PKV-Tarifwechsel Gutachten oder Angebot für den Tarif Württembergische: A1HS_0, S3S, Z2S an
Vertrauen Sie unserer Kompetenz dank unserer jahrelangen Erfahrung
KVoptimal: Gesund versichert, optimal geschützt
Leistungsmerkmale im Tarif Württembergische: A1HS_0, S3S, Z2S
Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
0 €
Neue Welt
A1HS_0: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A1HS_0: Erstattet werden max.
– 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Erstattet werden pro Auge max.
– 500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 2.000,-EUR im 1.-10.Versicherungsjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
A1HS_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.
A1HS_0: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
– ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet,
– ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
– das Hilfsmittel nach einem Notfall bezogen wird
– es sich um Perücken handelt.
Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.
Bei wiederholtem Bezug eines Hilfsmittels kann der Versicherer verlangen, dass es über ihn bezogen wird. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre, max. 80%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
– 150,-EUR für Allergikerbettwäsche innerhalb von 2 Versicherungsjahren
– 4 Paar orthopädische Schuhe (70,-EUR Selbstbeteiligung) pro Versicherungsjahr
– 1.500,-EUR für Perücken innerhalb von 2 Versicherungsjahren
– 4 Paar Einlagen pro Versicherungsjahr.
A1HS_0: Erstattet werden
– 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Urologen, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt
– 70% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
A1HS_0: Erstattet werden
– ambulante Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen
– Schwangerschaftsvorsorge
– max. 150,-EUR pro Versicherungsjahr für Präventionskurse.
Erstattet werden 100% für
– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für Auslandsreisen
– Grippeschutzimpfungen
– Malariaprophylaxe.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
A1HS_0: 60 Sitzungen pro Versicherungsfall.
Chefarzt
Mehrbettzimmer
S3S: Regel- und Belegarztleistungen.
S3S: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S3S: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
75 %
75 %
75 %
Z2S: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
– Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
– Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. Bei Vorlage eines genehmigten Heil- und Kostenplanes weitere 15% Erstattung
– Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners zu 80% bei Zahnersatz.
Z2S: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
– 800,-EUR im 1.Versicherungsjahr
– 1.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
– 2.400,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
– 3.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Z2S: Wird bei Zahnersatz empfohlen.
Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.
Jetzt Einsparpotenzial berechnen
Der Tarif Württembergische: A1HS_0, S3S, Z2S ist ein offener Tarif.
Was das bedeutet?
Geschlossene Tarife
Offene Tarife
Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken
Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.
Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.
Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.
Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.
Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.
Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.