Mecklenburgische: proMEaktiv 450
Ihre Leistungen
Facharztbehandlung
neueste medizinische Standards
100% für Zahnbehandlungen
Individuelle Angebote
Leistungsmerkmale im Tarif Mecklenburgische: proMEaktiv 450
Durch die private Krankenversicherung bei der Mecklenburgische, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Selbstbehalt | 450 € |
Tarifwelt | Neue Welt |
Unisex/Bisex | Unisex |
Offen/Geschlossen | offen |
Selbstbehalt | 450 € |
Gebührenordnung für Ärzte: | Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie: | 75% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%. |
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) | Offener Hilfsmittelkatalog. Erstattet werden Hilfsmittel in Standardausführung bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.500,-EUR zu 75%, darüber hinaus zu 100%. Die vorherige Zusage ist erforderlich. Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen). Erstattet werden auch Dialysegeräte. |
Ärztliche Behandlung | Erstattet werden - 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder einen Bereitschaftsarzt erfolgt - 75% (dauerhaft, d.h. für alle Behandlungen einer Krankheit/Diagnose, die ohne Primärarztüberweisung durch einen Facharzt erstmals festgestellt wird) sind erstattungsfähig, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. |
Ambulanter Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Primärarztprinzip: | Ja |
Vorsorgeuntersuchung | Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 75% gezielte Vorsorgeuntersuchungen. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen. Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht. Dazu gehören die GOÄ-Ziffern 23-29 und 687-688 (Darmspiegelung) bzw. GOZ-Ziffern 1, 100-102, 200 und 405-406. |
Gebührenordnung für Ärzte | Regelleistungen. Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Psychotherapie | Stationäre Psychotherapie wird erstattet. |
Stationärer Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Behandlung | Facharzt |
Unterbringung | Mehrbettzimmer. |
Ärztliche Behandlung | Regel- und Belegarztleistungen. |
Summenbegrenzung | Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr - 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr. |
Zahn Heil- & Kostenplan | Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung. |
Zahnbehandlungen | 100% |
Kieferorthopädie | 65% |
Material- & Laborkosten | 65% |
Dentaler Leistungsbereich
Basismerkmale | Ihr Tarif |
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Zahnersatz | 65% |
Gebührenordnung (Zahn) | Die Leistungen werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ erstattet, d.h.: - bis zu dem 2,3-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen - bis zu dem 1,8-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen - bis zu dem 1,15-fachen Satz für Laborleistungen. |
Erstattung | - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet, zu 65% bei 3 Jahren Bonusheft - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu 65% erstattet - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers. |