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PKV Tarifwechsel

Maximale Leistung, minimaler Preis

  • Was ist ein PKV-Tarifwechsel?

  • Wie läuft ein PKV-Tarifwechsel ab?

  • Was kann ich gegen eine PKV-Beitragserhöhung tun?

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Was ist ein PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG?

Der wichtigste Punkt am Anfang: Bei einem PKV-Tarifwechsel gibt es Keine Kündigung Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung. Ein PKV-Tarifwechsel wird immer innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft durchgeführt.

Die KVoptimal.de GmbH verfügt über alle vom Gesetzgeber erforderten Spezialisierungen und Anforderungen, die nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz an einen unabhängigen Versicherungsmakler für einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gestellt werden.

Das PKV-Tarifsystem ist äußerst komplex und für Sie als private Krankenversicherungsnehmer oft schwer zu durchschauen. Ein PKV-Tarifwechsel sollte daher immer mit Hilfe eines unabhängigen PKV Spezialisten durchgeführt werden.

Wie läuft ein PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG ab?

Nach einem ausführlichen Gespräch zum PKV-Tarifwechsel, zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen recherchieren wir Ihre optimalen PKV-Tarif-Alternativen, und Sie erhalten unsere Einschätzung in Ihrem kostenfreien persönlichen KVoptimal.de-Gutachten innerhalb von 72 Stunden.

Hier finden Sie Ihre optimalen Tarifalternativen bei Ihrem PKV-Versicherer aus bis zu 600 Tarifen pro privatem Krankenversicherer verständlich aufgearbeitet. KVoptimal.de prüft dabei alle Leistungen Ihres PKV-Vertrags und stellt fest, wo es Leistungslücken gibt, und wie Sie Beiträge bei gleichem oder besserem Leistungsniveau einsparen können.

Der Leistungsvergleich listet alle Vor- und Nachteile verständlich auf, damit Sie den optimalen PKV-Tarif für sich wählen können. Anschließend erledigt KVoptimal.de alle Formalitäten des PKV-Tarifwechsels nach § 204 VVG. Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer aktuellen PKV-Gesellschaft ist bereits ab dem nächsten Monat möglich.

Profitieren Sie von unserer Arbeit als unabhängiger Makler, wir finden auch die versteckten Möglichkeiten Ihres PKV-Anbieters.

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Was kann ich gegen eine PKV-Beitragserhöhung tun?

Prüfen Sie einen PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Wechseln Sie nicht Ihren privaten Krankenversicherer und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, auch wenn Sie wütend über eine erneute PKV-Beitragserhöhung sind.

Der PKV-Beitrag steigt jährlich im Durchschnitt um 4,8%. Das bedeutet für Sie, Ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung verdoppelt sich alle 17 Jahre! Das Recht auf einen PKV-Tarifwechsel steht Ihnen jedoch uneingeschränkt und zu jeder Zeit zur Verfügung.

Starten Sie noch heute Ihren PKV-Tarifwechsel

Sie sind mit Ihrem aktuellen PKV-Tarif nicht zufrieden? Dann nehmen Sie Ihr PKV-Tarifwechselrecht nach § 204 VVG JETZT wahr und beauftragen Sie KVoptimal.de. Wir sind auf PKV-Tarifoptimierung spezialisiert und helfen Ihnen dabei, im unübersichtlichen Tarifsystem Ihres Anbieters den maßgeschneiderten Tarif für Sie zu finden. KVoptimal.de übernimmt für Sie die komplette Abwicklung von der Analyse bis zur endgültigen Ersparnis – kompetent, unverbindlich und mit einer Zufriedenheitsgarantie!

Fragen zum PKV-Tarifwechsel?

Muss ich eine Gesundheitsprüfung ablegen?

Nein. Der PKV-Tarifwechsel ist ohne Arztberichte oder Arztbesuche möglich. Bei einem PKV-Tarifwechsel entfällt eine erneute Prüfung der Gesundheit, wenn der neue PKV Tarif maximal gleiche Leistungen bzw. vergleichbare Leistungen wie der alte Tarif hat.

Deshalb kann auch mit Vorerkrankungen oder ernsthaften Erkrankungen der PKV Tarif einfach gewechselt werden. Ohnehin darf Ihr privater Krankenversicherer Ihre Gesundheit nur dann bewerten, wenn Sie bessere Leistungen als im aktuellen Tarif wünschen. Bei möglichen Leistungsverbesserungen ist der Versicherer berechtigt, den Gesundheitszustand zu erfragen, um diesen für den verbesserten Teil zu bewerten.

Ein PKV-Tarifwechsel Angebot umfasst dann einen möglichen Risikozuschlag für die Verbesserung oder einen Verzicht auf die Verbesserungen (Leistungsausschluss). Die bisherigen Leistungsbestandteile unterliegen jedoch keiner Bewertung, sodass man anders als bei einem Versicherer-Wechsel in der privaten Krankenversicherung keine Leistungen verliert auf Grund von Vorerkrankungen.

Wieviel Geld kann ich sparen?

Die höchste erzielte Ersparnis durch einen PKV-Tarifwechsel durch die KVoptimal.de GmbH lag bei monatlich 745 Euro. Ein Kunde der Gothaer Versicherung hat nach 42 Jahren Versicherungszeit seinen PKV-Tarif in einen gleichwertigen Tarif gewechselt und dabei einen Selbstbehalt von jährlich 2.750 Euro akzeptiert. Nach Abzug des Selbstbehaltes betrug die monatliche Ersparnis immer noch rund 515 Euro. Die Differenz zwischen altem und neuem Beitrag ergibt hier einen Wert von 74 % Beitragsreduzierung.

Dabei sollte aber immer individuell geprüft werden, ob sich ein hoher Selbstbehalt wie hier lohnt. Auch steuerliche Aspekte können relevant sein, daher ist ein PKV-Tarifwechsel immer gewissenhaft und von Experten zu prüfen. Bei der Vertragsauswertung zu einem PKV-Tarifwechsel prüfen wir auch bestehende Risikozuschläge für Sie. Eventuell entfallen diese und der PKV Beitrag sinkt zusätzlich.

Gleichzeitig erhöht ein entfallener Risikozuschlag die Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung, da Risikozuschläge auch von einer Beitragserhöhung betroffen sind. Wenn Sie Risikozuschläge in ihrer privaten Krankenversicherung herabsetzen oder entfernen lassen wollen, dann können Arztatteste notwendig.

Muss ich jetzt zu einem neuen Versicherer?

Nein. Sie wechseln nur den PKV-Tarif, nicht den Versicherer. Die private Krankenversicherungsgesellschaft beizubehalten ist für Sie wichtig, da bei einem PKV-Tarifwechsel keine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der PKV-Tarifwechsel wird daher immer innerhalb des bisherigen Versicherers durchgeführt. Wir prüfen Ihren PKV-Tarif unverbindlich auf die Möglichkeit eines PKV-Tarifwechsels. Das Ergebnis liefern wir Ihnen kostenfrei und schriftlich. Danach entscheiden Sie, ob Sie den PKV-Tarif innerhalb Ihrer Gesellschaft wechseln möchten.

Wird meine Beitragsrückerstattung weiter gezahlt?

Ja. Ein PKV-Tarifwechsel schmälert nicht Ihre erreichte Staffel in der Beitragsrückerstattung. Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung berechnen sich häufig in Abhängigkeit der PKV-Beiträge. Sinken die PKV-Beiträge, sinkt lediglich Ihre Rückerstattung. Aus steuerlicher Sicht kann es sogar von Vorteil sein, eine geringere Rückerstattung zu erhalten. Wir prüfen solche Punkte und machen sie für Sie transparent in Ihrem PKV-Tarifwechsel Gutachten. Dazu gehört auch eine steuerliche Auswertung (Anwendung des BEG – Beitragsentlastungsgesetzes) Ihrer Situation.

Bleiben meine Altersrückstellungen erhalten?

Ja. Bei einem PKV-Tarifwechsel bleiben Ihre angesparten Alterungsrückstellungen aus Ihrem PKV-Tarif vollständig erhalten.

Gibt es durch den PKV-Tarifwechsel eine neue Zahnstaffel?

Nein. Bei einem PKV-Tarifwechsel wird die Vorversicherungszeit angerechnet und führt zum Entfall der Zahnstaffel oder zur Anrechnung der Vorversicherungszeit (wenn die Vorversicherungszeit kürzer ist als die vereinbarte Zahnstaffel). Nur wer sich neu privat versichert, hat in der Regel in den ersten vier bis zehn Jahren eine Leistungsbegrenzung im Zahnbereich als Vertragsbestandteil im PKV-Tarif.

Ist ein PKV-Tarifwechsel unabhängig vom Alter möglich?

Ja. Es gibt kein „zu alt“ bei einem PKV-Tarifwechsel! Im Gegenteil: Je älter Sie sind und je länger der Vertrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung läuft, desto effektiver wirkt sich ein PKV-Tarifwechsel auf Ihre Beitragsreduzierung aus. Häufig denken Kunden, dass alte PKV-Tarife besonders gut wären. Diese Annahme ist oft falsch. Versicherer bringen regelmäßig neue PKV-Tarife auf den Markt, die sowohl die weiterentwickelten medizinischen Standards und Behandlungsmethoden im Leistungspaket einschließen als auch die aktuellen Anforderungen der Rechtslage erfüllen. Richtig hingegen ist, dass ältere Versicherte nicht mehr den PKV-Versicherer wechseln sollten.

Können Wartezeiten für Behandlungen entstehen?

Nein. Wer den Tarif innerhalb der PKV-Gesellschaft wechselt, hat keine neuen Wartezeiten zu befürchten. Dies gilt auch für den Zahnbereich. Bei gleichem Leistungsniveau können morgen der PKV-Tarif gewechselt und übermorgen unbegrenzt Leistungen beansprucht werden. Dabei kann es sein, dass Leistungen, welche bisher ausgeschlossen waren, auch morgen ausgeschlossen bleiben. Grundsätzlich gilt aber, dass Wartezeiten nicht üblich sind. Sollten Leistungen verbessert werden, gelten für diese die allgemeine Wartezeit von drei Monaten oder bei Zahnleistungsverbesserungen von acht Monaten.

Sie brauchen Untersützung?

Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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Sicherheitsgarantie

Als Kunde und Versicherter genießen Sie uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit. Unsere Beratung und das Gutachten sind absolut unabhängig und kostenfrei. Die faire Einrichtungsgebühr fällt nur im Falle eines Tarifwechsels an.

Tiefpreisgarantie

Die KVoptimal.de garantiert, den günstigsten Tarif bei mindestens gleichwertigen Leistungen vorzustellen. Finden Sie als Versicherter in den folgenden zwölf Monaten nach Umstellung einen günstigeren Tarif bei gleichen Leistungen, wird die Differenz von der KVoptimal GmbH erstattet.

Nachhaltigkeitsgarantie

Nach der Beratung ist vor der Beratung. Sollten Sie in den nächsten 5 Jahren nach der Tarifoptimierung durch Beitragsveränderung wieder einen PKV-Tarifwechsel wünschen, können Sie unseren Service erneut kostenfrei nutzen.

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