PKV Tarifwechsel Mecklenburgischen Krankenversicherung
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PKV-Tarifwechsel innerhalb der Mecklenburgischen Krankenversicherung
Der PKV-Tarifwechsel innerhalb der Mecklenburgischen Krankenversicherung nach §204 VVG sollte auf Grund der über 300 möglichen Tarifkombinationen gut vorbereitet werden und von einem PKV-Tarifwechsel Spezialisten begleitet werden. Der PKV-Tarifwechsel bietet neben erheblichem Einsparungspotential vor allem den Erhalt des aktuellen Leistungsniveaus. Bei langjährig im gleichen PKV-Tarif versicherten Kunden können durch einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Mecklenburgischen unter anderem erhebliche Verbesserungen der Leistungen geprüft werden. Diese werden durch neue medizinische Standards erreicht, die in den neuen Mecklenburgischen Tarifen oft schon Bestandteil sind, jedoch in den älteren geschlossenen PKV-Tarifen noch nicht vorhanden sind. Beispiele sind hier der offene oder geschlossene Hilfsmittelkatalog und Lasikoperation.
Grundlegende Informationen - Mecklenburgischen Krankenversicherung
Wissenswertes zur Mecklenburgischen Krankenversicherung
Die Mecklenburgische Krankenversicherung gehört zur ältesten privaten Versicherungsgruppe Deutschlands (gegründet 1797) mit heutigem Hauptsitz in Hannover und Neubrandenburg. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bietet die Mecklenburgische eine Kombination aus Tradition und moderner PKV Tarifgestaltung. Das Tarifangebot der Mecklenburgsche Krankenvollversicherung unterschiedet drei Haupttarife – proMEaktiv (Einsteigertarif), proME3 (Grunddeckung) und proME1 (Spitzentarif mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer).
Als Zusatzversicherungen könnnen die Ambulante Kostenerstattung, Auslandsreiseschutz und spezielle Angebote für Selbstständige (z. B. Krankentagegeld mit flexibler Karenzzeit) gewählt werden.
Der geschlossene Tarif proME 1-A (Bisex-Tarif mit geschlechtsspezifischer Kalkulation) ist nur für Bestandskunden verfügbar und unterliegt Beitragsanpassungen durch alternde Kollektive.
Bezüglich der Zielgruppen fokussiert die Mecklenburgische auf Selbstständige, Freiberufler und Landwirte, ergänzt durch maßgeschneiderte Lösungen für Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze. Zu den Leistungen zählen u.a. Zahnersatz bis zu 80 % Erstattung, Psychotherapie mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen sowie Heilpraktikerbehandlungen, die Spitzentarif inkludiert sind.
Voraussetzungen für einen Mecklenburgischen PKV-Tarifwechsel
Für einen erfolgreichen PKV-Tarifwechsel bei der Mecklenburgischen Krankenversicherung brauchen Sie keine besonderen Voraussetzungen. Jeder Kunde der Mecklenburgischen Krankenversicherung kann jeder Zeit einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Mecklenburgischen Krankenversicherung durchführen ohne eine komplett neue Gesundheitsprüfung oder den Verlust der Alterungsrückstellungen, auch bei bereits bestehenden Erkrankungen.
Bei langjährig privat versicherten Kunden der Mecklenburgischen Krankenversicherung erhöht sich jedoch in den meisten Fällen die Ersparnis durch einen PKV Tarifwechsel. Gründe können hier sein, dass langjährig Versicherte in geschlossenen Tarifen der Mecklenburgischen sind. Diese PKV Tarife sind nicht mehr für Neukunden zugänglich und sind oft nicht auf die neusten medizinischen Standards angepasst. Ein interner Tarifwechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der Mecklenburgischen Krankenversicherung kann daher neben Beitragsersparnissen auch eine erhebliche Leistungsverbesserung mit sich bringen.
Warum ein PKV Tarifwechsel innerhalb der Mecklenburgischen Krankenversicherung?
Der PKV-Tarifwechsel ist besonders bei langjährig privat Krankenversicherten zu empfehlen. Gerade in alten oder geschlossenen PKV Tarifen kommt es zunehmenden zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Neue Kunden versichern sich in neu entwickelten PKV Tarifen. Geschlossene und alte Tarife „entmischen“ sich damit. Das heißt, die Versicherten werden älter und damit steigen die Leistungsausgaben, ohne dass Neukunden dazu kommen. Außerdem können eine schlechte Selektion von Neukunden oder eine zu geringe Versichertenzahl, zu einem im Rentenalter möglicherweise unbezahlbaren Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung führen.
Innerhalb der Mecklenburgischen Krankenversicherung GARANTIERT Ihnen der Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes die Möglichkeit des PKV-Tarifwechsels innerhalb Ihrer Gesellschaft unter Erhalt Ihrer angesparten Altersrückstellungen.
Der Gesundheitszustand ist nur bei Leistungsverbesserungen relevant. Warum ist das so?
Wenn der neue PKV Zieltarif keine Leistungsverbesserungen vorsieht, darf der Versicherer die Gesundheit nicht zur Bewertung heranziehen. Gerade neue Tarif haben jedoch häufig partielle Verbesserungen durch medizinischen Fortschritt und Entwicklung inkludiert. In diesem Fall darf der Versicherer die Gesundheitsdaten erfragen. Bewertet werden diese aber nur für die Leistungsverbesserungen des neuen Zieltarifes. Er kann dann einen Risikozuschlag für den verbesserten Teil verlangen oder die Verbesserungen ausschließen und in dem Bereich im bisherigen Umfang leisten. In jedem Fall haben Sie als privat Versicherter jedoch jederzeit die Möglichkeit auf die Verbesserung zu verzichten und somit den Risikozuschlag abzuwenden. Es liegt dank der gesetzlichen Möglichkeiten in Ihrer Hand.
Der Tarifwechsel in einen PKV Tarif mit gleichem oder besserem Leistungsniveau zu einem geringeren Beitrag ist die Lösung, um auch im Rentenalter bezahlbare Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu haben.
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