Leistungsausschluss

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Begriff Definition
Leistungsausschluss

Die private Krankenversicherung darf nach der Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss bestimmte Leistungen von der Versicherung ausschließen. Einzelne gesundheitliche Risiken wie chronische Erkrankungen und Allergien werden aufgrund der zu erwartenden höheren Kosten nicht mitversichert, um einen möglichst stabilen Tarif zu gewährleisten. Zudem sind vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Verletzungen grundsätzlich ausgeschlossen. Neben dem Leistungsausschluss hat der Versicherte auch die Möglichkeit, Risikozuschläge zu zahlen, sodass trotz eines hohen Gesundheitskostenrisikos eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Für Krankheiten, die in den Bedingungen ausgeschlossen wurden, gilt dies jedoch nicht. Nach einem therapie- und symptomfreien Intervall kann eine erneute Prüfung des Leistungsausschlusses erfolgen.

(siehe Risikozuschlag, Gesundheitsprüfung)