Pflegeversicherung

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Begriff Definition
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist als fünfter und jüngster Baustein der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und dadurch bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Durch die Pflegeversicherung werden aber nur Teile der Kosten, die für die Pflege eines Menschen nötig sind, abgedeckt. In der Pflegeversicherung sind Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege enthalten, deren Höhe sich nach der Pflegestufe richten.