PKV Lexikon

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Begriff Definition
Selbstbeteiligung / Selbstbehalt
Eine Selbstbeteiligung bzw. ein Selbstbehalt können bei einer privaten Krankenversicherung vereinbart werden, um den Beitrag für den Versicherungsnehmer zu reduzieren. Im Leistungsfall wird die Krankenversicherung bei der Erstattung von eingereichten Rechnungen die vereinbarte Selbstbeteiligung abziehen, so dass der Versicherungsnehmer diesen Anteil (prozentual, absolut oder fallbezogen) selbst tragen bzw. bezahlen muss. Die vereinbarte Selbstbeteiligung kann sich auf die einzelnen Bereiche, ambulant, stationär oder Zahnleistungen, oder auf alle Bereiche beziehen. Bestimme Leistungen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen, sind von einer Selbstbeteiligung ausgeschlossen. Diese Selbstbeteiligung wird bei beihilfeberechtigten Beamten auch als Kostendämpfungspauschale bezeichnet.
SGB
Die Abkürzung SGB steht für das Sozialgesetzbuch, das die früher existierenden Sozialversicherungs-gesetze beinhaltet. Im fünfte Buch wird die gesetzliche Krankenversicherung und im sechsten Buch die gesetzliche Rentenversicherung behandelt.
Synonyme - Sozialgesetzbuch
Sozialversicherungswerte
Bei den Sozialversicherungswerten handelt es sich um Rechengrößen, Grenzwerte, Beitragssätze und Bezugsgrößen. Die Werte sind für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gleichermaßen gültig und werden vom Bundesrat jährlich aktualisiert. Wichtige Werte sind z.B. die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Bezugsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Bezugsgröße für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Geringverdienergrenzen sowie die Beitragssätze für die einzelnen Sozialversicherungen.
Standardtarif
Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren langjährigen Kunden den Standardtarif an, wenn sich die Kunden die hohen monatlichen Beiträge nicht mehr leisten können oder wollen. Der Standardtarif ist recht günstig, gerade wenn beide Ehepartner privat krankenversichert sind. Die Leistungen dieses Tarifs sind an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Der Standardtarif kann nur von Personen abgeschlossen werden, die mindestens 65 Jahre alt sind, vor dem 1.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind und dort seit mindestens zehn Jahre versichert sind. Personen, die mindestens 55 Jahre alt sind und deren Einkommen unterhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln. Ebenso Personen, die bereits eine gesetzliche Rente, z.B. die Erwerbsminderungsrente, beziehen und das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für privat Krankenversicherte, die erst nach dem 1.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, haben nur die Möglichkeit, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Ständige Impfkommission
Die Abkürzung STIKO steht für Ständige Impfkommission. Mit derzeit 17 Experten entwickelt die STIKO zweimal jährlich Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei wird der Nutzen nicht nur für den geimpften Einzelnen, sondern auch für die gesamte Bevölkerung berücksichtigt. Das Ziel einer Impfung ist der Schutz vor einer ansteckenden Krankheit. Bei hohen Impfquoten ist es möglich, Erreger einer ansteckenden Krankheit nicht nur regional, sondern auch weltweit auszurotten. Die STIKO ist organisatorisch dem Robert-Koch-Institut in Berlin zugeordnet.
Synonyme - STIKO
Stationäre Behandlung

Die stationäre Behandlung in medizinischen Einrichtungen (Kliniken, Krankenhäuser) beinhaltet die erforderliche ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Arzneimittel, die Unterkunft und die Verpflegung.

Stationäre Leistung

Während es in der gesetzlichen Kasse einheitlich stationäre Leistungen gibt, kann in der PKV zwischen Regel- und Wahlleistungen ausgewählt werden. Regelleistungen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Kasse. Wahlleistungen sind die gesonderte Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) und freie Arztwahl (Chefarztbehandlung).

Synonyme - Wahlleistungen
Stationäre Transporte

Transporte zum Krankenhaus um stationäre versorgt zu werden.

Synonyme - Transporte
Summenbegrenzung
Viele private Krankenversicherer bieten Verträge für Zahntarife und Zahnzusatztarife mit einer Summenbegrenzung an. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung die Behandlungskosten für zahnärztliche Leistungen in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag erstatten. Darüber hinaus gehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Die Summenbegrenzung gilt in der Regel nur für die Anfangszeit des Versicherungsschutzes und kann auch über Jahre in gestaffelter Form auftreten. Zum Beispiel kann die Krankenversicherung im ersten Jahr bis zu 1.000 €, im zweiten Jahr bis zu 2.000 € und ab dem fünften Jahr unbegrenzt die Behandlungskosten übernehmen.
Teilstationäre Behandlung
Die teilstationäre Behandlung kann in regulären Krankenhäuser sowie in speziellen Tages- und Nachtkliniken durchgeführt werden. Der Patient verbringt dabei nicht den ganzen Tag im Krankenhaus, sondern ist für die medizinische Versorgung und für die entsprechende Verpflegung entweder nur tagsüber oder nur nachts anwesend. Im Gegensatz zu einer stationären Behandlung besteht kein Anspruch auf das Krankenhaustagegeld.
Transportkosten
Die Transportkosten für einen Krankentransport werden von der privaten Krankenversicherung erstattet und in den meisten Fällen auch in vollem Umfang. Dabei ist tariflich wichtig, dass nicht von Krankenfahrzeugen, sondern von Transportmitteln die Rede ist. Denn im Rahmen eines Rettungseinsatzes können Fahrten in Rettungswägen oder in Rettungshubschraubern vorkommen. Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, wie z.B. zu einer Dialyse, kann auch ein Taxi den Krankentransport übernehmen.
Treuhänder
Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, die tatsächlichen mit den kalkulierten Ausgaben jährlich zu vergleichen. Ist die Abweichung größer als 10 %, müssen die Rechnungsgrundlagen durch die Mathematiker des Versicherers überprüft werden. Bei Bestätigung der Abweichung, muss der private Krankenversicherer die Beiträge anpassen. Der unabhängige Treuhänder kontrolliert seinerseits die Auswertungen und Berechnungen der privaten Krankenversicherung. Erst nach Zustimmung des Treuhänders dürfen die Versicherer die Beiträge ändern.
Überschüsse
Durch die erwirtschafteten Überschüsse bzw. Gewinne der Versicherungsunternehmen können in bestimmten Tarifen der Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Beiträge reduziert werden. Die Überschüsse werden dabei von einem Bruttobeitrag abgezogen und der Versicherte bezahlt dann den verminderten Nettobeitrag.
Unfall
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unisextarif
Beim Unisextarif wird das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium herangezogen. Das ist durch die Europäische Union zur geschlechtsneutralen Kalkulation von Versicherungstarifen zum 21.12.2012 eingeführt worden. Dies betrifft nicht nur Tarife der privaten Krankenversicherung, sondern u.a. auch Tarife der privaten Altersvorsorge, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kfz-Versicherung.