Beihilfe & Beihilfesätze für Beamte in Bayern

Wird eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen, ändert sich so einiges. An die Stelle des Arbeitgebers rückt der Dienstherr auf Landes- oder Bundesebene. Beamte finden im Beihilfesystem eine besonders gute gesundheitliche Absicherung im Falle von Krankheit, Pflege, Vorsorge und Geburt etc. – für sich und ggf. für ihre gesamte Familie.
Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz in Bayern?
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Leistungen der Gesundheitsvorsorge gelten für Beamte in Bayern folgende Beihilfesätze:
Personenkreis | Bemessungssatz |
---|---|
Beamte ohne oder mit einem Kind | 50% |
Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70% |
Ehepartner oder Lebenspartner | 70% |
Kinder | 80% |
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Ambulante Leistungen
Ärztliche Behandlungen: bis zum Höchstsatz der GOÄ
Heilpraktiker: bis zum Höchstsatz lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden
Medikamente: Verordnungsfähige Medikamente
Sehhilfen: Brillengläser und Kontaktlinsen bis zu Höchstbeträgen der BayBhV
Reha-Maßnahmen: beihilfefähig
Stationäre Leistungen
Regelleistungen: beihilfefähig
Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarzt): 2-Bettzimmer und privatärztliche Behandlungen
Kuren: nach erstmaliger Wartezeit von 5 Jahren: 26 € pro Tag für max. 21 Tage
Zahnärztliche Leistungen
Zahnbehandlung: Bis zum Höchstsatz GOZ
Zahnersatz: beihilfefähig, auch während Anwärterzeit.
Material- und Laborkosten: bis zu 60 %
Edelmetall und Keramik: ebenfalls bis zu 60 %
Implantate: max. zwei je Kiefer
Für Beamte auf Widerruf gilt eine Wartezeit von drei Jahren bei Zahnersatz & Implantaten – es sei denn, es handelt sich um einen Unfall oder eine durchgängige Tätigkeit im Öffentlichen Dienst.
Pflegeleistungen in Bayern
Bei Pflegebedürftigkeit werden Leistungen je nach Pflegegrad und Art der Pflege (häuslich, teilstationär oder stationär) anteilig zur gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt. Entscheidend ist der persönliche Beihilfesatz.
Beispiel: Häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegegrad | Beihilfefähiger Beitrag |
---|---|
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Bei professionellen Pflegekräften oder stationärer Versorgung steigen die Erstattungssätze entsprechend an. Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gelten jährlich begrenzte Höchstbeträge – z. B. 1.854 € für Kurzzeitpflege (PG 2–5).
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, besteht in Bayern Anspruch auf eine Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die Aufwendungen sind in den Pflegegraden 2 bis 5 bis 1.854 € pro Jahr beihilfefähig. Zuzüglich eines Entlastungsbetrags von 125 €. Dieser kann auch monatlich für die Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 1 eingesetzt werden. Im Rahmen der Verhinderungspflege besteht Anspruch auf bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr für die Pflegevertretung. Beihilfefähig sind bis zu 1.612 € in den Pflegegraden 2 bis 5.
Art | Kurzzeitpflege (PG 2-5) | Verhinderungspflege (PG 2-5) |
---|---|---|
Dauer des Leistungsbezugs | 8 Wochen je Kalenderjahr | 1.854 € |
Höhe der Leistung | 6 Wochen je Kalenderjahr | 1.612 € |
Heilpraktiker, Medikamente & Hilfsmittel
Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig, wenn sie im Rahmen der Beihilfeverordnung anerkannt sind. Psychotherapie durch Heilpraktiker hingegen ist ausgeschlossen.
Verschreibungspflichtige Medikamente sind in der Regel beihilfefähig. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen selbst gezahlt werden – mit wenigen Ausnahmen (z. B. bei Kindern oder bestimmten Indikationen).
Bei Hilfsmitteln ist vor dem Kauf eine Genehmigung durch die Beihilfestelle notwendig. Nicht beihilfefähig sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Ausland & Beihilfe
Für Beamte sind Behandlungen im Ausland sind nur unter bestimmten Bedingungen beihilfefähig. Wichtig:
Rechnungen müssen inhaltlich den inländischen Standards entsprechen
Ab 1.000 € ist eine Übersetzung erforderlich (nicht beihilfefähig)
Rücktransporte ins Inland werden nicht erstattet
Tipp: Wir empfehlen Beamten zusätzliche eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Besondere Regelungen in Bayern
Schutzimpfungen auf privaten Auslandsreisen nur bei öffentlicher Empfehlung sind nicht beihilfefähig
Geschlossener Hilfsmittelkatalog – nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, ist automatisch beihilfefähig
Unser Fazit: Die Beihilfe für Beamte in Bayern
Die Beihilfe für Beamte in Bayern bietet eine solide Absicherung – wenn man die Spielregeln kennt. Gerade bei Zahnersatz, Pflege oder Heilpraktikern lohnt sich der Blick ins Detail. Wir helfen Ihnen, Leistungen optimal zu nutzen und die passenden Ergänzungen zur Beihilfe zu finden.
Häufige Fragen zur Beihilfe in Bayern
Wie hoch ist meine Beihilfe als Beamter in Bayern?
Das hängt von Ihrer Familiensituation ab. Alleinstehende Beamte ohne Kinder erhalten 50 % Beihilfe, mit zwei oder mehr Kindern sind es 70 %. Für Ehepartner oder Kinder gelten 70 % bzw. 80 % – sofern sie berücksichtigungsfähig sind.
Gilt für Beamte auf Widerruf eine Wartezeit beim Zahnersatz?
Gemäß § 17 der Landesbeihilfeverordnung Bayern sind folgende zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf grundsätzlich nicht beihilfefähig:
- Prothetische Leistungen (z. B. Brücken, Prothesen)
- Inlays und Zahnkronen
- Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- Implantologische Leistungen
Diese Einschränkungen gelten auch für berücksichtigungsfähige Angehörige dieser Beamtengruppe.
Erstattet die Beihilfe Leistungen von Heilpraktikern?
Grundsätzlich ja – sofern die Behandlung wirtschaftlich und im Rahmen der beihilfefähigen Sätze erfolgt. Psychotherapie durch Heilpraktiker wird hingegen nicht erstattet.
Wie funktioniert die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?
Je nach Pflegegrad werden bestimmte Leistungen anteilig übernommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Beihilfesatz. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege.
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich privat im Ausland reise?
Ja, unbedingt. Viele Leistungen – z. B. Rücktransporte – sind nicht beihilfefähig. Eine ergänzende Auslandspolice schließt diese Lücken zuverlässig.
Wann sollte ich mich zur Beihilfe beraten lassen?
Sinnvoll ist eine Beratung z. B. beim Start ins Beamtenverhältnis, bei Familienzuwachs, vor einem Auslandsaufenthalt oder bei geplanter Zahnsanierung. Auch bei Fragen zur Pflegeabsicherung lohnt sich ein persönliches Gespräch.
Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Stand: Mai 2025
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