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Beihilfe & Beihilfesätze für Beamte in Brandenburg

Die Beihilfe ergänzt die Absicherung von Beamten und beihilfeberechtigten Angehörigen. In Brandenburg gelten eigene Regeln, sowohl bei den Bemessungssätzen als auch bei den beihilfefähigen Leistungen.
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Wird eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen, ändert sich so einiges. An die Stelle des Arbeitgebers rückt der Dienstherr auf Landes- oder Bundesebene. Beamte finden im Beihilfesystem eine besonders gute gesundheitliche Absicherung im Falle von Krankheit, Pflege, Vorsorge und Geburt etc. – für sich und ggf. für ihre gesamte Familie.

Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz in Brandenburg?

In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Leistungen der Gesundheitsvorsorge gelten für Beamte in Brandenburg folgende Beihilfesätze:

PersonenkreisBemessungssatz
Beamte ohne oder mit einem Kind50%
Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70%

Ehepartner oder Lebenspartner

70%
Kinder80%

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Personen stehen und sitzen auf Münzstapeln

Abweichende Sätze je nach Leistungsbereich

Für bestimmte Leistungen gelten in Brandenburg abweichende Regelungen. Ein kurzer Überblick:

Ambulante Leistungen

  • Ärztliche Behandlungen: bis zum Höchstsatz der GOÄ

  • Heilpraktiker: bis zum Höchstsatz laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden

  • Medikamente: Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge, Eigenanteil 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)

  • Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen bis zum Höchstsatz der BBhV

  • Reha-Maßnahmen: alle vier Jahre maximal 21 Tage

Stationäre Leistungen

  • Regelleistungen: Zuzahlung 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr

  • Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarzt): nicht beihilfefähig

  • Kuren: alle vier Jahre, 16 Euro pro Tag für maximal 21 Tage

Zahnärztliche Leistungen

  • Zahnbehandlung: bis zum Höchstsatz GOZ

  • Zahnersatz: keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit

  • Material- und Laborkosten: bis zu 60 %

  • Edelmetall und Keramik: ebenfalls bis zu 60 %

  • Implantate: max. zwei je Kiefer

Zahnärztliche Leistungen sind nur dann beihilfefähig, wenn sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Die Beihilfe erstattet i. d. R. bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz, darüber hinaus nur bei Begründung.

Für Beamte auf Widerruf gilt eine Wartezeit von drei Jahren bei Zahnersatz & Implantaten – es sei denn, es handelt sich um einen Unfall oder eine durchgängige Tätigkeit im Öffentlichen Dienst.

Pflegeleistungen in Brandenburg

Bei Pflegebedürftigkeit werden Leistungen je nach Pflegegrad und Art der Pflege (häuslich, teilstationär oder stationär) anteilig zur gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt. Entscheidend ist der persönliche Beihilfesatz.

Beispiel: Häusliche Pflege durch Angehörige

PflegegradBeihilfefähiger Beitrag

Pflegegrad 2

316 €

Pflegegrad 3

545 €

Pflegegrad 4

728 €

Pflegegrad 5

901 €

Bei professionellen Pflegekräften oder stationärer Versorgung steigen die Erstattungssätze entsprechend an. Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gelten jährlich begrenzte Höchstbeträge – z. B. 1.774 € für Kurzzeitpflege (PG 2–5).

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, besteht in Brandenburg Anspruch auf eine Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Die Aufwendungen sind in den Pflegegraden 2 bis 5 bis 1.774 € pro Jahr beihilfefähig. Zuzüglich eines Entlastungsbetrags von 125 €. Dieser kann auch monatlich für die Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 1 eingesetzt werden. Im Rahmen der Verhinderungspflege besteht Anspruch auf bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr für die Pflegevertretung. Beihilfefähig sind bis zu 1.612 € in den Pflegegraden 2 bis 5.

ArtKurzzeitpflege (PG 2-5)Verhinderungspflege (PG 2-5)

Dauer des Leistungsbezugs

8 Wochen je Kalenderjahr1.774 €

Höhe der Leistung

6 Wochen je Kalenderjahr1.612 €

Heilpraktiker, Medikamente & Hilfsmittel

Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig, wenn sie im Rahmen der Beihilfeverordnung anerkannt sind. Psychotherapie durch Heilpraktiker hingegen ist ausgeschlossen.

Verschreibungspflichtige Medikamente sind in der Regel beihilfefähig. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen selbst gezahlt werden – mit wenigen Ausnahmen (z. B. bei Kindern oder bestimmten Indikationen).

Bei Hilfsmitteln ist vor dem Kauf eine Genehmigung durch die Beihilfestelle notwendig. Nicht beihilfefähig sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

Ausland & Beihilfe

Für Beamte sind Behandlungen im Ausland sind nur unter bestimmten Bedingungen beihilfefähig. Wichtig:

  • Rechnungen müssen inhaltlich den inländischen Standards entsprechen

  • Ab 1.000 € ist eine Übersetzung erforderlich (nicht beihilfefähig)

  • Rücktransporte ins Inland werden nicht erstattet

Tipp: Wir empfehlen Beamten zusätzliche eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Besondere Regelungen in Brandenburg

Seit dem 1. Januar 2020 haben Beamte in Brandenburg die Wahl: Neben der klassischen individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung können sie sich auch für die sogenannte „pauschale Beihilfe“ entscheiden. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung – ein Modell, das insbesondere für bestimmte Lebenssituationen interessant sein kann, aber auch langfristige Nachteile mit sich bringen kann.

Welche Lösung für Sie persönlich am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab: Familienstand, Gesundheitszustand, Karriereplanung und finanzielle Ziele.

Unser Fazit: Die Beihilfe für Beamte in Brandenburg

Die Beihilfe für Beamte in Brandenburg bietet eine solide Absicherung – wenn man die Spielregeln kennt. Gerade bei Zahnersatz, Pflege oder Heilpraktikern lohnt sich der Blick ins Detail. Wir helfen Ihnen, Leistungen optimal zu nutzen und die passenden Ergänzungen zur Beihilfe zu finden.

Häufige Fragen zur Beihilfe in Brandenburg

Wie hoch ist meine Beihilfe als Beamter in Brandenburg?

Das hängt von Ihrer Familiensituation ab. Alleinstehende Beamte ohne Kinder erhalten 50 % Beihilfe, mit zwei oder mehr Kindern sind es 70 %. Für Ehepartner oder Kinder gelten 70 % bzw. 80 % – sofern sie berücksichtigungsfähig sind.

Gilt für Beamte auf Widerruf eine Wartezeit beim Zahnersatz?

Gemäß § 17 der Landesbeihilfeverordnung Brandenburg sind folgende zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf grundsätzlich nicht beihilfefähig:

  • Prothetische Leistungen (z. B. Brücken, Prothesen)
  • Inlays und Zahnkronen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Implantologische Leistungen

Diese Einschränkungen gelten auch für berücksichtigungsfähige Angehörige dieser Beamtengruppe.

Erstattet die Beihilfe Leistungen von Heilpraktikern?

Grundsätzlich ja – sofern die Behandlung wirtschaftlich und im Rahmen der beihilfefähigen Sätze erfolgt. Psychotherapie durch Heilpraktiker wird hingegen nicht erstattet.

Wie funktioniert die Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?

Je nach Pflegegrad werden bestimmte Leistungen anteilig übernommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Beihilfesatz. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege.

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung, wenn ich privat im Ausland reise?

Ja, unbedingt. Viele Leistungen – z. B. Rücktransporte – sind nicht beihilfefähig. Eine ergänzende Auslandspolice schließt diese Lücken zuverlässig.

Wann sollte ich mich zur Beihilfe beraten lassen?

Sinnvoll ist eine Beratung z. B. beim Start ins Beamtenverhältnis, bei Familienzuwachs, vor einem Auslandsaufenthalt oder bei geplanter Zahnsanierung. Auch bei Fragen zur Pflegeabsicherung lohnt sich ein persönliches Gespräch.

Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

Stand: Mai 2025

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