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PKV und Elternzeit – so sichern Sie Ihren 
Versicherungsschutz 

Nur das Beste für Ihre Gesundheit

  • Alles zur PKV in der Elternzeit

  • Klare Antworten zu Beitrag, Zuschuss und Status

  • Individuelle Lösungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte

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PKV in der Elternzeit – die wichtigsten Grundlagen

Keine automatische Beitragsbefreiung wie in der GKV​:
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine grundsätzliche Beitragsfreiheit während der Elternzeit. Ihre Versicherung bleibt bestehen, Sie tragen in der Regel weiter die Kosten selbst. Ausnahme: Sie haben einen modernen PKV-Tarif, der auf die Beitragszahlung in der Elternzeit verzichtet.

Beitragsfrei versichert sind Sie in der Elternzeit, wenn: 

  • Sie vor der Elternzeit gesetzlich versichert und angestellt waren,

  • das Arbeitsverhältnis weiter besteht (Elternzeit wurde offiziell beantragt),

  • und Sie kein Einkommen über dem Minijob-Grenzwert erzielen (Elterngeld zählt dabei nicht als Einkommen).

Auch beitragsfrei sind Sie über die Familienversicherung, wenn: 

  • Sie verheiratet sind,

  • Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist,

  • und Ihr eigenes Einkommen unter 485 € monatlich liegt (Stand 2025).

Nicht beitragsfrei in der Elternzeit sind Sie, wenn: 

  • Sie selbstständig oder

  • freiwillig gesetzlich versichert sind (ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss),

  • oder alleinerziehend sind und keine Familienversicherung möglich ist,

  • oder Ihr Partner privat versichert ist und kein Elterngeld bezogen wird.

Unterschiede je nach Status: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte​
Je nachdem, ob Sie angestellt, freiberuflich tätig oder verbeamtet sind, gelten unterschiedliche Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten.

Besonderheit: Besteht Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss während Elterngeld-Bezug?​
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, entfällt meist der Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zur
privaten Krankenversicherung.

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Wie verändern sich die Beiträge in der Elternzeit? 

Angestellte in der PKV 

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, und dann wird kein Arbeitgeberzuschuss mehr gezahlt. Das heißt: Sie müssen Ihren Beitrag komplett selbst tragen.

Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständige tragen Sie ohnehin zu 100% Ihre PKV-Beiträge. In der Elternzeit ändert sich daran in der Regel nichts  Zuschüsse wie bei Angestellten gibt es nicht. 

Beamte auf Zeit oder Lebenszeit 

Für Beamtinnen oder Beamte bleibt mehrheitlich die Beihilfe bestehen. Sie zahlen weiter den Eigenanteil, der sich – je nach Tarif und Bundesland – auf Ihren Teil der Gesamtkosten 
bezieht. 

Möglichkeiten zur Beitragssenkung in der Elternzeit

Tarifwechsel nach §204 VVG 

Ein interner Wechsel zu einem geringeren Tarif kann helfen, die Kosten zu senken, wenn Sie auf Leistung verzichten können. Manche Versicherer bieten dazu Optionsrechte. SDK oder BBKK zum Beispiel. 

Anpassung der Selbstbeteiligung 

Durch eine höhere Selbstbeteiligung können Monatsbeiträge sinken – sinnvoll für 
medizinisch stabile Phasen. Die Hallesche bietet Sonderoptionen. 

Beitragsrückerstattung clever nutzen 

Wenn Ihr Tarif eine Rückerstattung bei Leistungsfreiheit vorsieht und Sie nur wenig 
medizinische Leistungen beanspruchen, kann das ein zusätzliches Entlastungsinstrument sein. Natürlich nur möglich, wenn keine Behandlungen mehr nach der Entbindung notwendig sind.  

Anwartschaftsversicherung als Sonderlösung 

In bestimmten Fällen (z. B. sehr geringem Einkommen während der Elternzeit) kann eine 
Anwartschaft helfen, den Versicherungsschutz zu sichern, ohne den vollen Beitrag zahlen zu müssen. 

Krankenhaustagegeld  

Wenn das Kind ins Krankenhaus muss, kann ein Krankenhaustagegeld die Kosten absichern. 

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Auswirkungen auf Kinder und Familienversicherung

Kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung wie in der GKV​
In der PKV gibt es keine Mitversicherung von Partnern oder Kindern – jede Person benötigt ihren eigenen Vertrag – mit eigenem Beitrag.

Optionen: Kind in der PKV oder in der GKV​
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kind bei einem gesetzlichen Elternteil in der GKV versichert werden. Prüfen Sie für Ihr Kind, welcher Weg (PKV oder GKV) finanziell und leistungsmäßig besser passt. Achtung: Für freiwillig versicherte Kinder in der GKV zahlt der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberzuschuss.

Beitragskosten und Leistungen vergleichen​
Besonders in der Elternzeit sollten Sie die Beiträge und Leistungen der Kinder-Tarife genau vergleichen – oft bestehen große Unterschiede zwischen Anbietern. Ein Arbeitgeberzuschuss wird auch gezahlt, wenn das Kind bei einem anderen Versicherer versichert ist (nur PKV).

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen in der PKV

Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Praktische Tipps für werdende Eltern 

  • Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, bevor die Elternzeit beginnt, um Details zu Ihrem Tarif zu klären.

  • Bauen Sie Rücklagen für Elternzeit-Beiträge – oft fallen Kosten an, die vorher nicht so deutlich waren.

  • Reichen Sie Vorsorgeuntersuchungen oder Geburtskosten strategisch ein, damit sie nicht Ihren Anspruch auf Rückerstattung gefährden.

  • Holen Sie frühzeitig Beratung zur optimalen Tarifgestaltung ein – oft lassen sich guteLösungen finden, bevor hohe Belastungen eintreten.

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Häufige Fragen zur PKV und Elternzeit

Ja – da der Arbeitgeberzuschuss meist entfällt, tragen Sie grundsätzlich die gesamten Kosten selbst. Ausnahme: Entfall des Beitrages während der Elternzeit.
In den meisten Fällen nein, da das Arbeitsverhältnis ruht und kein Gehalt gezahlt wird.
Ja, ein Tarifwechsel (z. B. nach § 204 VVG) ist grundsätzlich möglich – prüfen Sie, ob der neue Tarif Ihren Lebensumständen entspricht.
Der Beitrag hängt vom Tarif, dem Alter und dem Leistungsumfang ab. Kinderbeiträge sind deutlich günstiger als Erwachsenentarife. Ein guter Kinder-Tarif kostet ab 175 Euro monatlich aufwärts (SDK, Hanse-Merkur, etc.)
Manche Versicherer bieten Tarife oder Optionen, die in der Elternzeit günstiger gestaltet sind oder spezielle Unterstützungsregelungen vorsehen.

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