PKV und Elternzeit – so sichern Sie Ihren Versicherungsschutz
Nur das Beste für Ihre Gesundheit
Alles zur PKV in der Elternzeit
Klare Antworten zu Beitrag, Zuschuss und Status
Individuelle Lösungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte

PKV in der Elternzeit – die wichtigsten Grundlagen
Keine automatische Beitragsbefreiung wie in der GKV:
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine grundsätzliche Beitragsfreiheit während der Elternzeit. Ihre Versicherung bleibt bestehen, Sie tragen in der Regel weiter die Kosten selbst. Ausnahme: Sie haben einen modernen PKV-Tarif, der auf die Beitragszahlung in der Elternzeit verzichtet.
Beitragsfrei versichert sind Sie in der Elternzeit, wenn:
Sie vor der Elternzeit gesetzlich versichert und angestellt waren,
das Arbeitsverhältnis weiter besteht (Elternzeit wurde offiziell beantragt),
und Sie kein Einkommen über dem Minijob-Grenzwert erzielen (Elterngeld zählt dabei nicht als Einkommen).
Auch beitragsfrei sind Sie über die Familienversicherung, wenn:
Sie verheiratet sind,
Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist,
und Ihr eigenes Einkommen unter 485 € monatlich liegt (Stand 2025).
Nicht beitragsfrei in der Elternzeit sind Sie, wenn:
Sie selbstständig oder
freiwillig gesetzlich versichert sind (ohne Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss),
oder alleinerziehend sind und keine Familienversicherung möglich ist,
oder Ihr Partner privat versichert ist und kein Elterngeld bezogen wird.
Unterschiede je nach Status: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte
Je nachdem, ob Sie angestellt, freiberuflich tätig oder verbeamtet sind, gelten unterschiedliche Regeln und Gestaltungsmöglichkeiten.
Besonderheit: Besteht Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss während Elterngeld-Bezug?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, entfällt meist der Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zur
privaten Krankenversicherung.
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PKV Angebot anfordernWie verändern sich die Beiträge in der Elternzeit?
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Tarifwechsel nach § 204 VVG
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Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Auswirkungen auf Kinder und Familienversicherung
Kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung wie in der GKV
In der PKV gibt es keine Mitversicherung von Partnern oder Kindern – jede Person benötigt ihren eigenen Vertrag – mit eigenem Beitrag.
Optionen: Kind in der PKV oder in der GKV
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kind bei einem gesetzlichen Elternteil in der GKV versichert werden. Prüfen Sie für Ihr Kind, welcher Weg (PKV oder GKV) finanziell und leistungsmäßig besser passt. Achtung: Für freiwillig versicherte Kinder in der GKV zahlt der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberzuschuss.
Beitragskosten und Leistungen vergleichen
Besonders in der Elternzeit sollten Sie die Beiträge und Leistungen der Kinder-Tarife genau vergleichen – oft bestehen große Unterschiede zwischen Anbietern. Ein Arbeitgeberzuschuss wird auch gezahlt, wenn das Kind bei einem anderen Versicherer versichert ist (nur PKV).
Vorteile der PKV gegenüber der GKV
Umfangreichere Leistungen in der PKV
Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.
Individuelle und garantierte Leistungen
In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.
Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine
Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.
Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit
Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.
Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung
Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.
Systemunterschiede zur gesetzlichen KV
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.
Praktische Tipps für werdende Eltern
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, bevor die Elternzeit beginnt, um Details zu Ihrem Tarif zu klären.
Bauen Sie Rücklagen für Elternzeit-Beiträge – oft fallen Kosten an, die vorher nicht so deutlich waren.
Reichen Sie Vorsorgeuntersuchungen oder Geburtskosten strategisch ein, damit sie nicht Ihren Anspruch auf Rückerstattung gefährden.
Holen Sie frühzeitig Beratung zur optimalen Tarifgestaltung ein – oft lassen sich guteLösungen finden, bevor hohe Belastungen eintreten.
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