Die PKV für Beamte

Nur das Beste für Ihre Gesundheit

  • Garantierter Zugang bei Erstverbeamtung in die PKV, für mehr Leistungen

  • Mehrheit der Beamten bevorzugt die PKV wegen Preis- und Leistungsvorteil

  • Besserer Versicherungsschutz und günstigerer Preis mit der PKV

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Wird eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen, ändert sich so einiges. An die Stelle des Arbeitgebers rückt der Dienstherr auf Landes- oder Bundesebene. Beamte finden im Beihilfesystem eine besonders gute gesundheitliche Absicherung im Falle von Krankheit, Pflege, Vorsorge und Geburt etc. – für sich und ggf. für ihre gesamte Familie.

Wie finde ich die beste private Krankenversicherung als Beamter?

Worauf muss ich achten, damit ich möglichst lückenlos und günstig versichert bin? Welche Leistungen stehen mir von Beihilfe und gesetzlicher oder privater Krankenversicherung zu? Muss ich jetzt in die private Krankenversicherung wechseln?

Wir zeigen, welche unterschiedlichen Optionen Beamte für ihre Krankenversicherung haben und worin jeweils die Vorteile bestehen.

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Personen stehen und sitzen auf Münzstapeln

Das Beihilfesystem für Beamte

Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten gehören zu dem Personenkreis, für die ihr Dienstherr, also das Bundesland oder der Bund eine Fürsorgepflicht hat. Anders als bei Angestellten, bei denen ihr Arbeitgeber zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung 50 Prozent beisteuert, übernimmt für sie die Beihilfe als eigenständiges Krankensicherungssystem für Beamte.

Je nach Bundesland und für Bundesbeamte gelten laut jeweiliger Beihilfeverordnung unterschiedliche Beihilfesätze und Beihilfeleistungen. Anlaufstelle ist immer die zuständige Beihilfestelle, bei der auch die Rechnungen eingereicht werden.

Ebenso wie Angestellte erhalten Beamte mindestens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfe erstattet, meist werden höhere Kosten übernommen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt das auch für die Partner und Kinder von Beamten bzw. den sonstigen beihilfeberechtigten Richtern, Polizisten etc. Nur die Differenz der Krankheitskosten (Restkosten) muss separat abgesichert werden mit speziellen Beamtentarifen bei einer privaten Krankenversicherung. Wer eine möglichst lückenlose Absicherung wünscht, wählt sogenannte Beihilfeergänzungstarife, die je nach Bedarf Leistungen abdeckt, die weder Beihilfe noch PKV-Beamtentarife (vollständig) übernehmen.

Beispiel für eine typische Beamtenabsicherung für Beihilfeberechtigte mit maximal einem Kind mit Familienzuschlag:

Pyramide zur PKV

Beamte und die private Krankenversicherung

Muss ich mich als Beamter oder Beamtenanwärter privat krankenversichern?

Nein, grundsätzlich besteht Wahlfreiheit für Beamte, was die Krankenversicherung anbelangt. Theoretisch, denn die absolute Mehrheit der Beamten entscheidet sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Grund ist einleuchtend: Nur, wer sich als Beamter privat krankenversichert, erhält die Beihilfeleistungen in vollem Umfang. Eine Kombination von Beihilfe und dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist systembedingt eigentlich nicht vorgesehen – nicht kompatibel. Die Leistungen sind nicht aufeinander abgestimmt. Kurzum: Wer als Beamter beim Antritt des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert bleibt, erhält nur sehr wenige Leistungen aus der Beihilfe und muss überdies den vollen „Kassenbeitrag“ allein tragen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.

Beamte müssen in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag leisten

Kein Wunder also, dass sich bereits die allermeisten Beamtenanwärter sowie die Neu-Beamten privat krankenversichern und eine staatliche Unterstützung zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Kosten für Behandlungen, Medikamente, Kuren etc. bevorzugen.

Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe, die bisher in den acht Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen eingeführt wurde. Die pauschale Beihilfe ermöglicht den Erhalt von Beihilfe und den von einigen Beamten favorisierten Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss von 50 Prozent zum GKV-Beitrag.

Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt: In der GKV bleiben mit der pauschalen Beihilfe

Beihilfe für Ehepartner: Kann ich meinen Ehepartner auch privat krankenversichern?

Auch was beihilfeberechtigte Familienangehörige anbelangt, zeigt sich die Beihilfe als eher großzügig. So können Beamte ihre Ehepartner in Beihilfe und PKV unter bestimmten Bedingungen mit einem eigenen Vertrag versichern. Zunächst darf keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, was beispielsweise auf Minijobber (520 Euro-Job) oder selbstständige Ehepartner zutrifft – und zweitens darf das Einkommen bzw. der Gewinn bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Diese liegen zwischen 10.000 Euro in Bremen und 20.450 in Rheinland-Pfalz und müssen jährlich mit Einreichen des Steuerbescheides nachgewiesen werden. Trifft beides zu, beträgt der Beihilfesatz für Ehepartner in den meisten Bundesländern sowie bei der Bundesbeihilfe 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent müssen durch eine private Krankenversicherung mit einer Restkostenversicherung für Beamte bzw. durch beihilfekonforme Tarife abgedeckt werden.

Wenn der Ehepartner zwar Geringverdiener ist, aber pflichtversichert angestellt ist, besteht eine Beihilfeberechtigung und es lassen sich gegenüber der Beihilfe bestimmte medizinische Kosten geltend machen, die von der gesetzlichen Krankenkasse ggf. nicht übernommen werden.

Beihilfe für Kinder von Beamten: Muss bzw. kann ich meine Kinder mit in der privaten Krankenversicherung versichern?

Das kommt darauf an, ob das Kind beihilfeberechtigt ist. Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Alle Familienmitglieder müssen eigene Verträge bei einer PKV abschließen. Ob Ihre Kinder beihilfeberechtigt sind, hängt allein davon ab, ob sie Kindergeld erhalten. Ist dies der Fall, gibt es zwei Optionen: Die Kinder erhalten Beihilfe in Höhe von 80 Prozent und werden für die Restkosten jeweils günstig privat krankenversichert – oder die Kinder bleiben kostenlos familienversichert über den Ehepartner. Das ist in aller Regel aber nur dann möglich, wenn dieser das höhere Einkommen vorweist. Sind Sie als Eltern nicht verheiratet, können Sie jedoch frei entscheiden, ob Ihre Kinder privat (bei Ihnen) oder gesetzlich (beim Ehepartner) versichert sein sollen. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle.

Gut zu wissen

In Bremen und Hessen gelten davon abweichende Beihilfesätze und Regelungen!

Als Beamter auch mit Vorerkrankungen in die PKV: PKV Öffnungsaktion

Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen müssen mit Risikozuschlägen und höheren Beiträgen für ihre private Krankenversicherung rechnen. Das liegt vor allem daran, dass anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen der Beitrag nicht nach dem Einkommen bemessen wird, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf etc. In der PKV wird also streng nach dem Risiko versichert, was dazu führen kann, dass gesundheitlich vorbelastete Beamte, beispielsweise mit chronischen Krankheiten, nur mit hohen Beiträgen durch Risikozuschläge oder gar nicht in die private Krankenversicherung wechseln konnten.

Um auch Beamten mit keiner weißen „gesundheitlichen Weste“ die private Krankenversicherung und damit auch den Zugang zur Beihilfe zu ermöglichen, verpflichten sich die meisten Versicherer im Rahmen der sogenannten PKV-Öffnungsaktion zur garantierten Aufnahme von Beamten mit Vorerkrankungen zu Beginn ihrer Laufbahn. Wenn der Antrag fristgemäß innerhalb eines halben Jahres nach Verbeamtung eingeht – seit 2019 gilt das auch für Beamtenanwärter – werden diese Beamten (und ihre Angehörigen) nicht abgelehnt und auch mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent versichert.

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Beamte in der PKV: Das sind die Kosten

Wonach richtet sich die Höhe des Beihilfeanspruchs?

Vereinfacht gesagt, erhalten Beamte und ihre Angehörigen je nach familiärer und beruflicher Situation zwischen 50 und 80 Prozent Beihilfe. Mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten erhalten ledige Beamte und Beamte mit einem Kind erstattet. Den erhöhten Beihilfesatz erhalten Beamte mit zwei beihilfeberechtigten Kindern (mit Anspruch auf Kindergeld) sowie Ehepartner und Pensionäre. Den höchsten Beihilfesatz mit 80 Prozent erhalten in den meisten Bundesländern beihilfeberechtigte Kinder. Um als Beamter den höheren Beihilfesatz von 70 Prozent zu erhalten, müssen die Kinder übrigens nicht privatversichert werden.

Nach der Anwärterzeit gibt es hauptsächlich zwei Optionen, wie es danach weitergeht: Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet oder Sie wechseln in ein Angestelltenverhältnis. Beim nahtlosen Übergang in das Verhältnis „Beamter auf Probe“ bleiben Sie privatversichert. Hier muss nur der Anwärter-Tarif gewechselt werden. Im Fachjargon heißt das, der Tarif wird umgestellt. Wenn Sie nach dem Referendariat vorerst als Angestellter weiterbeschäftigt werden, werden Sie bei Einkommen bis zu 66.000 EUR brutto pro Jahr (wieder) pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen dorthin zurück. Ist absehbar, dass Sie mittelfristig verbeamtet werden, lohnt es sich ggf., über eine Anwartschaftsversicherung gegen einen kleinen monatlichen Beitrag Ihre baldige Weiterversicherung in der PKV abzusichern – ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Altersrückstellungen, die Sie bisher angespart haben, bleiben Ihnen erhalten.

Beamte in der PKV: Das sind die Vorteile

  • Beihilfeleistungen sind meist umfangreicher als die Regelleistungen der GKV und sie sind nicht einseitig kürzbar

  • der Beilhilfeanspruch (zw. 50 bis 80 %) für Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen liegt meist über dem Niveau vom Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

  • die Differenz zu den Beihilfeleistungen wird idealerweise durch günstige PKV Beamtentarife versichert

  • noch günstiger versichert im Referendariat oder der Ausbildung

  • ein passgenauer Gesundheitsschutz nach Bedarf kann mit dem Baustein-Prinzip der PKV erreicht werden: zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein-/ Zweibettzimmer sind häufig enthalten oder günstig zu ergänzen

Beihilfesätze und Beihilfeleistungen in Bund und Bundesländern

BundeslandBesonderheiten

Baden Württemberg

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Bayern

50%-80% Beihilfe

Berlin

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Brandenburg

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Bremen

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Hamburg

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Hessen

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Mecklenburg-Vorpommern

50%-80% Beihilfe (pauschale Beihilfe kommt lt. Koaliationsvertrag)

Niedersachsen

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Nordrhein Westfalen

50%-80% Beihilfe (pauschale Beihilfe kommt lt. Koaliationsvertrag)

Rheinland-Pfalz

50%-80% Beihilfe

Saarland

50%-80% Beihilfe

Sachsen

pauschale Beihilfe und 50%-90% Beihilfe

Sachsen-Anhalt

50%-80% Beihilfe

Schleswig-Holstein

50%-80% Beihilfe oder Zuschuss zur GKV

Thüringen

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Bund

pauschale Beihilfe und 50%-80% Beihilfe

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen in der PKV

Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Das leistet die GKV für Beamte

In einem so reichen und nicht nur im Vergleich mit vielen anderen Ländern sozialen Land wie Deutschland garantiert auch die gesetzliche Krankenkasse eine gute Gesundheitsversorgung. Immerhin sind hier 90 Prozent der Bundesbürger versichert. Die Regelleistungen, die weitgehend einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen ausfallen, bieten eine Grundversorgung, die im Gegensatz zu privaten Versicherungen bestimmte Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl etc. nicht enthalten.

Aufgrund der meist umfangreicheren Beihilfeleistungen und günstigen Beamtentarife in der PKV wählt die überwiegende Zahl an Beamten die private Krankenversicherung. Doch es gibt auch ein paar Beamte, die sich trotz der Nachteile bewusst für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

In folgenden Fällen kann es für Beamte vorteilhaft sein, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben:

  • Alleinverdienende Beamte mit großer Familie: Kinder und Ehepartner können in der GKV kostenlos mitversichert werden

  • Beamte in niedriger Besoldungsstufe oder mit schwankendem Einkommen wegen Teilzeit, Elternzeit oder Beurlaubung

  • Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen: Trotz PKV Öffnungsaktion mit Deckelung der Risikozuschläge sind die Beiträge in der PKV für manche sehr hoch

  • Beamte, die den verhältnismäßig hohen Abrechnungsaufwand scheuen: Rechnungen müssen immer bei Beihilfe UND PKV eingereicht werden

Was kostet eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte?

Anders als bei der PKV werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung unabhängig vom Gesundheitszustand allein auf der Basis des Einkommens berechnet. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Nach unten und nach oben hin sind die Beiträge begrenzt. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestbeitrag fordert – und dafür ein Mindesteinkommen ansetzt – und dass es für Gutverdienende eine Höchstgrenze gibt, die durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt wird. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 62.100 Euro im Jahr, umgerechnet auf das monatliche Einkommen werden maximal 5.175 Euro zur Berechnung der Beiträge herangezogen.

Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt bei 843,52 Euro im Monat, zusammen mit der Pflegeversicherung kommt man auf 1.019,47 Euro (ab dem zweiten Kind –12,94 EUR pro Kind).

Ein guter Sold bedeutet für Beamte hohe Krankenkassenbeiträge, die von ihnen auch allein getragen werden müssen, da die Beihilfe im Normalfall nicht zahlt. Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe.

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Sie möchten mehr zum Wechsel der PKV wissen? Hier finden Sie weitere nützlichen Informationen.

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In der GKV bleiben mit der pauschalen Beihilfe

Im Normalfall geht es für Beamte in die private Krankenversicherung. Dieser Standard der individuellen Beihilfe, wie die „normale“ Beihilfe bezeichnet wird, wurde in den letzten Jahren ins Wanken gebracht. Verantwortlich ist die Einführung der pauschalen Beihilfe als alternativer Beihilfeform. Zuerst in Hamburg, mittlerweile auch in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Bremen und seit 2023 auch in Baden-Württemberg eingeführt, ermöglicht die pauschale Beihilfe es Beamten ohne finanzielle Einbußen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Die Entscheidung für die Pauschale wird einmalig getroffen und ist unwiderruflich. Nach dem Vorbild des Arbeitgeberzuschuss können Beamte einen festen (pauschalen) Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (mit Höchstgrenzen) erhalten, den sie dann für ihre Beiträge in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verwenden können. Der Dienstherr beteiligt sich allerdings nicht an den Kosten der Pflegepflichtversicherung.

Die pauschale Beihilfe bietet Beamten einerseits eine echte Wahlfreiheit, hat aber auch bestimmte Tücken, die wir erwähnen möchten. So müssen Beamte, die in ein Bundesland umziehen, das keine pauschale Beihilfe anbietet, ihre GKV-Beiträge dort allein tragen. Unter anderem wegen dieser „Insellösungen“ steht die pauschale bundesweit in der Kritik. Auf der anderen Seite werden diejenigen Beamten, die aus den verschiedensten Gründen weiterhin gesetzlich versichert waren, endlich mit den privatversicherten gleichgestellt, wenn sie von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten erhalten.

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