PKV Lexikon

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Begriff Definition
Implantate
Unter Implantate versteht man den Ersatz eines verloren gegangenen Zahns durch eine künstliche Zahnwurzel, die im Kieferbereich mit dem Kieferknochen verankert wird. Dieser implantologische Zahnersatz ist äußerst langlebig, aber auch sehr kostspielig. Im Bereich der privaten Krankenversicherung werden die Implantate den Zahnersatzleistungen zugeordnet.
Inlay
Ein Inlay, zu Deutsch Einlagefüllung, ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in den Zahn einzementiert oder eingeklebt wird, um in der Regel Kariesfolgen und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu behandeln. Inlays werden dann eingesetzt, wenn der Defekt noch nicht so groß ist, dass eine Krone notwendig wird. Sie stellen eine langlebige und hochwertige Alternative zu anderen Füllungsmaterialien, wie z.B. Amalgan, Zement oder Kunststoff, dar. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung sollte die Erstattung von Inlays beinhalten.