PKV Lexikon
Begriff | Definition |
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Pauschalleistung |
Die Pauschalleistung ist in der privaten Krankenversicherung eine Form der Beitragsrückerstattung, die vertraglich festgelegt und dadurch garantiert ist. Der Versicherte erhält diese Pauschalleistung, wenn er im vergangenen Kalenderjahr keine Arztrechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht hat. Die Pauschalleistung kann je nach Vertragsgestaltung von Kalenderjahr zu Kalenderjahr steigen. So ist es als Versicherter überlegenswert, die angefallenen Arztrechnungen selbst zu bezahlen und dafür die Pauschalleistung des Versicherers in Anspruch zu nehmen.
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Pflegeversicherung |
Die Pflegeversicherung ist als fünfter und jüngster Baustein der Sozialversicherung eine Pflichtversicherung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und dadurch bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Durch die Pflegeversicherung werden aber nur Teile der Kosten, die für die Pflege eines Menschen nötig sind, abgedeckt. In der Pflegeversicherung sind Leistungen für die ambulante und stationäre Pflege enthalten, deren Höhe sich nach der Pflegestufe richten.
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Podologie |
Die Podologie ist sowohl die pflegerische als auch die medizinische Heilkunde am Fuß (kein kosmetischer Fußpfleger). Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und arbeiten auf Basis der Inneren Medizin, Dermatologie, Chirugie und Orthopädie. Der Podologe bzw. die Podologin führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch
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Preisverzeichnis |
Im Preisverzeichnis werden feste Erstattungsbeträge für bestimmte Leistungen, wie z.B. bei Zahnersatzmaßnahmen oder bei Heilmittel, ausgewiesen. Diese Erstattungsbeträge legt der Versicherer vor Vertragsbeginn fest und sollten ausreichend bemessen sein, damit der Versicherte eine zusätzliche Sicherheit im Leistungsfall hat. Wer auf diese Leistungen Wert legt, sollte sich vor Vertragsunterzeichnung die Preisverzeichnisse aushändigen lassen.
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Primärarztprinzip |
Beim Primärarztprinzip, das auch als Hausarztmodell bekannt ist, wird zwischen der Krankenversicherung und dem Versicherten vereinbart, dass der Versicherte bei einer Erkrankung zuerst den Hausarzt und dann erst den Facharzt aufsuchen darf. In der Regel sind die Kosten für einen Hausarzt viel geringer als die von einem Facharzt. Durch die daraus entstehende Kostenersparnis ermöglicht dem Versicherer, günstigere Tarifbeiträge anzubieten oder auf evtl. Beitragserhöhungen zu verzichten. Wird trotzdem zuerst ein Facharzt aufgesucht, muss der Versicherte mit gekürzten Leistungen seitens des Versicherers rechnen, d.h. die entstandenen Kosten werden nur anteilig vom Versicherer übernommen, was sich gerade bei längerfristigen Behandlungen finanziell für den Versicherten sehr stark bemerkbar machen kann. In Ausnahmen können Kinderärzte, Frauenärzte, Augenärzte und Zahnärzte und in Notfällen auch Notärzte oder die Ambulanz eines Krankenhauses aufgesucht werden.
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Privatklinik | Bezeichnet eine Klinik, die ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahlern offensteht, da die GKV diesen keine Kassenzulassung erteilt hat. Sie haben oft einen höheren Komfort durch Einzelzimmer und mehr Personal. |
Psychotherapie | Ist eine heilkundliche Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung krankhafter psychischer Störungen. Hierzu zählen beispielsweise Depressionen, Essstörungen und Angsterkrankungen. Die Behandlung kann je nach Schwere ambulant oder stationär durchgeführt werden. |