PKV Lexikon
Begriff | Definition |
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Schutzimpfungen | Dienen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Die Erstattung erfolgt je nach gewählten Tarif. In den meisten Tarifen werden Impfungen nach Empfehlung der STIKO (ständige Impfkommission) übernommen, reise- oder arbeitsmedizinischen Impfungen dagegen eher seltener. |
Sehhilfen | Zählen zu den Hilfsmitteln. Darunter fallen im PKV-Bereich auch Kontaktlinsen. |
Selbstbeteiligung / Selbstbehalt |
Eine Selbstbeteiligung bzw. ein Selbstbehalt können bei einer privaten Krankenversicherung vereinbart werden, um den Beitrag für den Versicherungsnehmer zu reduzieren. Im Leistungsfall wird die Krankenversicherung bei der Erstattung von eingereichten Rechnungen die vereinbarte Selbstbeteiligung abziehen, so dass der Versicherungsnehmer diesen Anteil (prozentual, absolut oder fallbezogen) selbst tragen bzw. bezahlen muss. Die vereinbarte Selbstbeteiligung kann sich auf die einzelnen Bereiche, ambulant, stationär oder Zahnleistungen, oder auf alle Bereiche beziehen. Bestimme Leistungen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen, sind von einer Selbstbeteiligung ausgeschlossen. Diese Selbstbeteiligung wird bei beihilfeberechtigten Beamten auch als Kostendämpfungspauschale bezeichnet.
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SGB |
Die Abkürzung SGB steht für das Sozialgesetzbuch, das die früher existierenden Sozialversicherungs-gesetze beinhaltet. Im fünfte Buch wird die gesetzliche Krankenversicherung und im sechsten Buch die gesetzliche Rentenversicherung behandelt.
Synonyme -
Sozialgesetzbuch |
Sozialversicherungswerte |
Bei den Sozialversicherungswerten handelt es sich um Rechengrößen, Grenzwerte, Beitragssätze und Bezugsgrößen. Die Werte sind für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gleichermaßen gültig und werden vom Bundesrat jährlich aktualisiert. Wichtige Werte sind z.B. die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Bezugsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Bezugsgröße für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Geringverdienergrenzen sowie die Beitragssätze für die einzelnen Sozialversicherungen.
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Standardtarif |
Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren langjährigen Kunden den Standardtarif an, wenn sich die Kunden die hohen monatlichen Beiträge nicht mehr leisten können oder wollen. Der Standardtarif ist recht günstig, gerade wenn beide Ehepartner privat krankenversichert sind. Die Leistungen dieses Tarifs sind an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Der Standardtarif kann nur von Personen abgeschlossen werden, die mindestens 65 Jahre alt sind, vor dem 1.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind und dort seit mindestens zehn Jahre versichert sind. Personen, die mindestens 55 Jahre alt sind und deren Einkommen unterhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln. Ebenso Personen, die bereits eine gesetzliche Rente, z.B. die Erwerbsminderungsrente, beziehen und das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für privat Krankenversicherte, die erst nach dem 1.01.2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, haben nur die Möglichkeit, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
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Ständige Impfkommission |
Die Abkürzung STIKO steht für Ständige Impfkommission. Mit derzeit 17 Experten entwickelt die STIKO zweimal jährlich Impfempfehlungen für Deutschland. Dabei wird der Nutzen nicht nur für den geimpften Einzelnen, sondern auch für die gesamte Bevölkerung berücksichtigt. Das Ziel einer Impfung ist der Schutz vor einer ansteckenden Krankheit. Bei hohen Impfquoten ist es möglich, Erreger einer ansteckenden Krankheit nicht nur regional, sondern auch weltweit auszurotten. Die STIKO ist organisatorisch dem Robert-Koch-Institut in Berlin zugeordnet.
Synonyme -
STIKO |
Stationäre Behandlung | Die stationäre Behandlung in medizinischen Einrichtungen (Kliniken, Krankenhäuser) beinhaltet die erforderliche ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Arzneimittel, die Unterkunft und die Verpflegung. |
Stationäre Leistung | Während es in der gesetzlichen Kasse einheitlich stationäre Leistungen gibt, kann in der PKV zwischen Regel- und Wahlleistungen ausgewählt werden. Regelleistungen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Kasse. Wahlleistungen sind die gesonderte Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer) und freie Arztwahl (Chefarztbehandlung). |
Stationäre Transporte | Transporte zum Krankenhaus um stationäre versorgt zu werden. |
Summenbegrenzung |
Viele private Krankenversicherer bieten Verträge für Zahntarife und Zahnzusatztarife mit einer Summenbegrenzung an. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung die Behandlungskosten für zahnärztliche Leistungen in den ersten Jahren nur bis zu einem bestimmten Betrag erstatten. Darüber hinaus gehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Die Summenbegrenzung gilt in der Regel nur für die Anfangszeit des Versicherungsschutzes und kann auch über Jahre in gestaffelter Form auftreten. Zum Beispiel kann die Krankenversicherung im ersten Jahr bis zu 1.000 €, im zweiten Jahr bis zu 2.000 € und ab dem fünften Jahr unbegrenzt die Behandlungskosten übernehmen.
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