PKV Lexikon

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Begriff Definition
Teilstationäre Behandlung
Die teilstationäre Behandlung kann in regulären Krankenhäuser sowie in speziellen Tages- und Nachtkliniken durchgeführt werden. Der Patient verbringt dabei nicht den ganzen Tag im Krankenhaus, sondern ist für die medizinische Versorgung und für die entsprechende Verpflegung entweder nur tagsüber oder nur nachts anwesend. Im Gegensatz zu einer stationären Behandlung besteht kein Anspruch auf das Krankenhaustagegeld.
Transportkosten
Die Transportkosten für einen Krankentransport werden von der privaten Krankenversicherung erstattet und in den meisten Fällen auch in vollem Umfang. Dabei ist tariflich wichtig, dass nicht von Krankenfahrzeugen, sondern von Transportmitteln die Rede ist. Denn im Rahmen eines Rettungseinsatzes können Fahrten in Rettungswägen oder in Rettungshubschraubern vorkommen. Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, wie z.B. zu einer Dialyse, kann auch ein Taxi den Krankentransport übernehmen.
Treuhänder
Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, die tatsächlichen mit den kalkulierten Ausgaben jährlich zu vergleichen. Ist die Abweichung größer als 10 %, müssen die Rechnungsgrundlagen durch die Mathematiker des Versicherers überprüft werden. Bei Bestätigung der Abweichung, muss der private Krankenversicherer die Beiträge anpassen. Der unabhängige Treuhänder kontrolliert seinerseits die Auswertungen und Berechnungen der privaten Krankenversicherung. Erst nach Zustimmung des Treuhänders dürfen die Versicherer die Beiträge ändern.