PKV Lexikon

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Begriff Definition
Zahnersatz
Der Begriff Zahnersatz wird im Bereich der privaten Krankenversicherung mit ZE abgekürzt und steht für den Ersatz von fehlenden natürlichen Zähnen in jeglicher Form.
Zahnstaffel
Bei einer privaten Krankenversicherung beschreibt eine Zahnstaffel, sh. auch Summenbegrenzung, die Erstattung von Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Dabei sind diese Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf Höchstbeträge begrenzt, die sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Beispiel: Ein Versicherer erstattet im 1 Jahr für Zahnarztleistungen einen Höchstbetrag von 1.000,- €, im zweiten Jahr einen Betrag von 2.000,- € und ab dem 5. Jahr Kosten in unbegrenzter Höhe. Die Zahnstaffel greift nicht bei unfallbedingten Zahnarztleistungen.
Zusatzbeiträge in der GKV
Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zum 1. Januar 2015 eingeführt und werden ausschließlich von den Mitgliedern der Krankenkassen einkommensabhängig bezahlt. Damit können die Krankenkassen finanzielle Engpässe ausgleichen. Bei der ersten Erhebung oder bei Erhöhung des Zusatzbeitrags haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.
Zustimmung der versicherten Personen zur Kündigung
Bei einer Versicherung, bei der mehr als eine Person versichert ist, kann der Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis nur dann kündigen bzw. beenden, wenn alle versicherten Personen dem zustimmen oder zumindest die Kenntnis darüber haben. Damit ist gewährleistet, dass versicherte Person nicht ohne ihr Wissen unerwartet den Versicherungsschutz nicht mehr besitzen.