Aktuar

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Begriff Definition
Aktuar
Ein Krankenversicherer, der die substitutive Krankenversicherung betreibt, muss einen verantwortlichen Aktuar bestellen. Der Aktuar ist ein beim Versicherer angestellter Versicherungsmathematiker. Er berechnet dabei die PKV Beiträge, die notwendigen Beitragsanpassungen sowie die Altersrückstellungen nach versicherungsmathematischen Methoden und gemäß gesetzlicher Vorgaben (Kalkulationsverordnung). Darüber hinaus prüft er die Finanzlage des Unternehmens (§ 12 Abs. 3 VAG).