Arbeitgeberbescheinigung
Begriff | Definition |
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Arbeitgeberbescheinigung |
Die Arbeitgeberbescheinigung für die private Krankenversicherung gilt als Nachweis des abgeschlossenen Krankenversicherungsschutzes und der zu zahlenden Beiträge. Diese Bescheinigung sollte nach Erhalt umgehend beim Personalbüro abgegeben werden, damit kann der Arbeitgeber den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers berechnen kann.
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