Arbeitgeberzuschuss 2019 – Angestellte als Gewinner

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Anja Glorius
13. September 2018

Arbeitgeberzuschuss 2019 - Angestellte als Gewinner

Die Zahlen zum Arbeitgeberzuschuss 2020 sind ab sofort in unserem Beitrag PKV Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus? zu finden.

Anfang September stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch den Referentenentwurf die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2019 vor. Diese wurden zwischen 3% und 6% erhöht und werden daher auch ab dem 01.01.2019 für einen höhreren Arbeitgeberzuschuss für privatverischerte Angestellte sorgen.

Mehr zu den Sozialversicherungswerten finden Sie hier: Sozialversicherungswerte 2019

Aber es gab noch mehr Änderungen in den letzten Monaten. So werden die Pflegeversicherungsbeiträge der sozialen und privaten Pflegeversicherung steigen. Für gesetzlich Versicherte wird nach aktuellen Angaben der Beitragssatz um 0,3% monatlich steigen. Im Gegenzug werden die angestellten Versicherten aber durch eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags entsprechend entlastet.

Die Informationen zu den Gründen der Erhöhung finden Sie hier: Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge ab 2019

Ab dem 01.01.2019 auch neu: paritätische Finanzierung der Beiträge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden die Beiträge vollständig, also auch den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, zu gleichen Teilen tragen. Damit werden Arbeitnehmer entlastet. Aber auch privatversicherte Angestellte partizipieren von der Änderung. Der Arbeitgeberzuschuss erhöht sich.

Für die folgenden Darstellungen für Gesetzlich- und Privatversicherte, gelten folgende rechnerische Grundlagen:

Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung: 14,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenversicherung: 1,0 %
Beitragssatz zur Pflegeversicherung – kinderlos: 3,1 %
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2019: 4.537,50 €

 

Was heißt das konkret für GKV Versicherte?

Sie erhalten zwar eine Erhöhung des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung, werden aber ähnlich durch die Reduzierung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge entlastet. Darüber hinaus werden Arbeitnehmer zwar höhere Beiträge durch die steigende Beitragsbemessungsgrenze bezahlen, allerdings im Gegenzug durch die paritätische Finanzierung entlastet. Man kann also davon ausgehen, dass es keine wirtschaftlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer / Angestellte haben wird.

  Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil
2018 814,20 € 429,23 €
2019 848,51 € 424,26 €

 

Was heißt das konkret für PKV Versicherte?

Bei Privatversicherten zahlt der Arbeitgeber 50% der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Auch Kinder können bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss mit 50% berücksichtigt werden, wenn diese privatversichert sind.
Hinweis: Gesetzlichversicherte Kinder zum Eigenbeitrag sind nicht arbeitgeberzuschussfähig.

Der 50%ige Zuschuss ist auf folgende Beträge begrenzt:

  max. AG-Zuschuss KV max. AG Zuschuss PV
2018 323,03 € 61,95 €
2019 353,93 € 70,33 €

Meistens schöpfen Arbeitnehmer zwar den maximalen Zuschuss zur Krankenversicherung aus, jedoch nicht den zur privaten Pflegepflichtversicherung. Da der Zuschuss zur Pflegeversicherung nur für den Pflichtbeitrag anwendbar ist, kann man dies nicht weiter ausschöpfen.

 

Sie schöpfen den Arbeitgeberzuschuss nicht vollständig aus?

Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber noch nicht den vollständigen Zuschuss leistet, sind privatversichert und zahlen weniger als 646,06 € 2018 / 707,86 € KV-Beitrag. Da der Zuschuss im Rentenalter durch den Arbeitgeber wegfällt, sollten Arbeitnehmer prüfen, ob eine Beitragsentlastungskomponente sinnvoll ist. Diese wird zu 50% vom Arbeitgeber bezuschusst und ist steuerlich absetzbar, genau wie die Krankenversicherung. Versicherte bis 50 haben häufig so die Chance, Ihren Beitrag sinnvoll im Rentenalter zu reduzieren. Der eingezahlte Beitrag ist meistens nach fünf Rentenjahren amortisiert.
Mehr zur Beitragsentlastung im Rentenalter lesen Sie hier: Beitragsentlastung im Rentenalter mit Arbeitgeberzuschuss
Alternative Möglichkeiten zur Reduzierung der Prämie: Alternative Beitragsentlastung
Für eine detaillierte Berechnung und Darstellung sprechen Sie uns gerne an.

 

Brauchen Sie eine individuelle Beratung? Sprechen sie uns an.

 

Sie zahlen mehr als 650 € 2018 / 710 € 2019?

Da Beiträge im Schnitt um 4,8 % pro Jahr in der privaten Krankenversicherung steigen, übersteigt die Prämie im Rentenalter häufig das verfügbare Einkommen. Daher sollten Versicherte, die schon heute mehr zahlen, berechnen lassen, wie sich die Beiträge weiterhin entwickeln und ob dies aktuell bereits im Rentenalter finanzierbar ist. Ist es nicht finanzierbar aus der geplanten Altersvorsorge, kann man optional einen Tarifwechsel überprüfen, um bei gleichem Leistungsniveau Prämie einzusparen und für die weitere Reduzierung im Rentenalter zu nutzen. Reichen die finanziellen Mittel im Rentenalter vermutlich nicht, sollte die Altersvorsorge überdacht und strukturiert werden, weiterhin ist auch hier das Thema Tarifwechsel ein ernst zunehmendes Handlungsszenario.
Die Abschlussmöglichkeiten der Altersvorsorge finden Sie hier: Brutto- und Nettotarife
Alle Informationen zur Altersvorsorge: Absicherung im Alter
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