Basistarif

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Begriff Definition
Basistarif
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung wurde zum 01.01.2009 eingeführt, da durch die Neuregelung des Gesundheitsreformgesetzes die gesetzliche Krankenkasse verschiedene Personengruppen ausgrenzte. Es handelt sich dabei um Personen, für die eine normale private Krankenversicherung nach anderen Tarifen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist und die auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherbar sind. Die Versicherungsleistungen des Basistarifes entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif enthält bei jeder privaten Krankenversicherung die gleiche Leistung, annähernd den gleichen Beitrag und darf keine Risikozuschläge enthalten. Ohne vorherige Gesundheitsprüfung steht der Basistarif allen Versicherungsinteressenten bis zum 55. Lebensjahr offen und ist auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Auch bisher privat Versicherte können in den Basistarif wechseln, müssen aber dann 18 Monate diesem Tarif verbleiben und können erst danach wieder mit entsprechender Risikoprüfung zu einem Tarif mit besserem Versicherungsschutz wechseln.