Elternzeit und Elterngeld
Begriff | Definition |
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Elternzeit und Elterngeld |
Die Elternzeit erlaubt es den Eltern, Mutter und/oder Vater, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes für maximal drei Jahre zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Selbstständige sind auch selbst für ihre Auszeit verantwortlich und sind deshalb vom Elternzeitgesetz ausgeschlossen. Für diese Auszeit ist der Stand der Krankenversicherung zu prüfen. Entweder man ist oder bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die private Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter oder es ist eine Beitragszahlung erforderlich. Das Elterngeld kann unabhängig von der Elternzeit beantragt werden und beeinflusst den Status der Krankenversicherung nicht.
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