Erstantragsprüfungsrisikozuschlag

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Begriff Definition
Erstantragsprüfungsrisikozuschlag
Risikozuschläge werden bei der Stellung des erstmaligen Antrages bei Ihrem aktuellen Versicherer erhoben. Diese beziehen sich bespielweise auf Allergien oder andere fortbestehende Erkrankungen. Durch die Optimierung der Versicherung kann dieser Risikozuschlag kalkulatorisch anders bemessen werden, da der Tarif einer neueren Welt angehört, kann ein geringer Tarifstrukturzuschlag vorvereinbart sein, sodass dies zu einem höheren Risikozuschlag führen kann. Dies ist individuell zu überprüfen und zu berechnen. Es besteht sowohl bei einem Erstantragsprüfungsrisikozuschlag als auch bei einem Risikozuschlag die Möglichkeit einer Überprüfung zum späteren Entfall. Dazu sollten die bewerteten Vorerkrankungen immer zwei Jahre behandlungs- und beschwerdefrei ein.