GebüH

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Begriff Definition
GebüH

Ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Diese ist keine verbindliche Grundlage zur Abrechnung erbrachter Leistungen, gibt, jedoch werden Rechnungen, die anhand der GebüH erstellt worden sind allgemein akzeptiert und als angemessen angesehen. Es können jedoch jederzeit auch besondere Vereinbarungen über die Kosten mit dem Patienten getroffen werden. Sofern die Heilpraktiker Behandlung in Ihrem PKV-Tarif eingeschlossen ist, sollte vorab die Kostenübernahme bzw. Abrechnung abgeklärt werden.

Synonyme: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker