Gemischte Anstalt

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Begriff Definition
Gemischte Anstalt
Unter einer gemischten Anstalt wird eine bestimmte Art von Krankenanstalten beschrieben. In diesen Krankenanstalten werden nach § 4 Abs. 5 MBKK neben stationären Heilbehandlungen auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt oder Rekonvaleszenten aufgenommen. Doch diese tariflichen Leistungen müssen nur dann gewährt werden, wenn der Versicherer dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zusagt. Wenn ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen beschrieben ist, kann der Versicherer auf dieses Zustimmungsrecht ganz oder teilweise verzichten.