Generika
Begriff | Definition |
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Generika |
Die Pharmaunternehmen entwickeln Arzneimittel und lassen sich diese patentieren. Nach Ablauf des Patentschutzes können auch andere Unternehmen diese Arzneimittel, die dann als Generika oder Nachahmerprodukte bezeichnet werden, produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen. Dabei sollten die Generika dem Originalarzneimittel in Sicherheit und Wirksamkeit entsprechen. Die Generika sind meistens günstiger, weil der Hersteller keine Ausgaben für die Forschung aufwenden muss. Aber auch die Generika werden vor der Zulassung nach strengen Kriterien geprüft. Ist in den Versicherungsbedingungen eine Generika-Klausel vorgesehen, werden die Kosten für Original-arzneimittel erstattet, wenn keine Generika vorhanden sind.
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