GOÄ

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Begriff Definition
GOÄ

Ist die Gebührenordnung für Ärzte. Diese regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der der vertragsärztlichen Versorgung d.h. für die Behandlung von Privatpatienten und unversicherten Personen.

Synonyme: Gebührenordnung für Ärzte