Honorarvereinbarung

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Begriff Definition
Honorarvereinbarung
Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihre Honorare bei einer privatärztlichen Behandlung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). In Ausnahmefällen, wie z.B. bei einer komplizierten Operation, kann der Arzt mit dem Patienten ein Honorar vereinbaren, was über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgeht. Dadurch wird eine rechtswirksame Honorar-vereinbarung getroffen. Der § 2 der Gebührenordnung regelt die Voraussetzungen für eine Honorarvereinbarung. So darf eine Honorarvereinbarung z.B. nicht bei einem Notfall oder bei akuten Schmerzbehandlungen angewandt werden. Je nachdem was vereinbart wurde, werden nicht alle Kosten vom Versicherer erstattet.