Höchstsatz
Begriff | Definition |
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Höchstsatz |
Der Begriff Höchstsatz kommt aus der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Dieser Höchstsatz ermöglicht die Abrechnung der ärztlichen Leistung auf das 3,5-fache des Regelsatzes ohne besondere oder schriftliche Honorarvereinbarung, aber mit einer Begründung des Arztes.
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