Kostenerstattungsprinzip

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Begriff Definition
Kostenerstattungsprinzip
Normalerweise erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhält ärztliche Leistungen, die der Arzt dann direkt mit dem Versicherer abrechnet. Im Kostenerstattungsprinzip, das vorrangig im Bereich der privaten Krankenversicherungen eingesetzt wird, bekommen die Versicherten eine Rechnung vom Arzt. Der Versicherte bezahlt die Rechnung selbst und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine Krankenversicherung erstatten. Das führt zu einer größeren Transparenz der Behandlungskosten, aber auch zu einer Vorfinanzierung der Behandlungskosten. Eine Ausnahme vom Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung stellt die medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung dar.