Krankentagegeld
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Absicherung auch ohne Gesundheitsprüfung möglich
Die Krankentagegeldversicherung ist einer der wichtigsten PKV-Bausteine. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen PKV-Versicherte das Krankentagegeld selbst versichern. Eine Krankentagegeldversicherung leistet ab einer frei wählbaren Karenzzeit und kompensiert den Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein)“. In den allermeisten Fällen wird das Krankentagegeld nach Abschluss nicht mehr dem Gehalt entsprechend angepasst. Da sich aber über die Jahre hinweg die Beiträge in der PKV erhöhen und sich gleichzeitig das Einkommen verändert, stimmt die Absicherung bei 99 % aller angestellten PKV-Kunden nicht mehr überein. Bei einem langfristigen Arbeitsausfall erhalten Sie somit weniger Ausgleich als erforderlich. Deshalb sollten Sie bei jeder Gehaltserhöhung oder Einkommensveränderung das Krankentagegeld anpassen. Ihr Vorteil: Sie erhöhen nur geringfügig das Krankentagegeld und gleichzeitig genehmigt Ihr Versicherer eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung.
Wie berechnet sich die Krankentagegeldhöhe?
Jeder Versicherer hat eine eigene Definition für die Berechnung des maximalen Satzes. Trotzdem können diese Definitionen unzureichend sein. In diesem Fall muss der Satz mit dem Versicherer verhandelt werden. Es gilt, dass das Nettogehalt versichert sein sollte. Aber es gibt weitere Parameter, die Sie berücksichtigen müssen:
Im Fall der Arbeitsunfähigkeit stellt der Arbeitgeber nicht nur die Gehaltszahlungen ein, sondern auch den Zuschuss zur PKV. Deshalb sollte der PKV-Beitrag zum Nettogehalt addiert werden.
Der Arbeitgeber stellt bei Arbeitsunfähigkeit auch die Zahlungen zu betrieblichen Altersvorsorge ein. Oder bei Entgeltumwandlung, können Sie die Beiträge zur Direktversicherungen selbst weiter entrichten. Diese Werte können ebenfalls eingeplant werden.
Stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufgrund Arbeitsunfähigkeit ein, erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag (Frist beachten) können Sie aber weiter Beiträge entrichten zur Rentenversicherung entrichten. Die maximale Zahldauer beträgt 18 Monate und der Beitrag dazu liegt bei ca. 1.200 Euro monatlich.
Formel Berechnungen Krankentagegeld:
+ Beiträge betriebliche Altersvorsorge
+ Beitrag zur Rentenversicherung
= Satz Krankentagegeld
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Angebot für Ihr Krankentagegeld einholenWoran erkenne ich, ob mein Krankentagegeld unterversichert ist?
Nettoeinkommen | PKV-Beitrag | Gesetzliche Rentenversicherung | Empfohlene KT-Höhe |
---|---|---|---|
3.000 EUR | 650 EUR | 280 EUR | 131 EUR |
3.500 EUR | 650 EUR | 325 EUR | 149 EUR |
4.000 EUR | 650 EUR | 372 EUR | 167 EUR |
4.500 EUR | 650 EUR | 420 EUR | 185 EUR |
5.000 EUR | 650 EUR | 465 EUR | 203 EUR |
Wie lange zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall?
Ihr Arbeitgeber zahlt Minimum Ihr Gehalt für die gesetzliche Fortzahlungsdauer weiter. Diese beträgt 6 Wochen. Danach übernimmt die Gehaltszahlung die Krankentagegeldversicherung. Hinweis: Ihr Arbeitgeber darf von der gesetzlichen Fortzahlungsdauer zu Ihrem Vorteil abweichen. Das heißt, dass der Arbeitgeber auch z.B. für 12 Wochen das Gehalt weiterzahlen kann. Die Zeit zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und Zahlbeginn in der Krankentagegeldversicherung nennt sich “Karenzzeit”.
Was ist zu beachten, wenn der Arbeitgeber länger als 6 Wochen das Gehalt fortzahlt?
Sie können jetzt die Karenzzeit Ihrer Krankentagegeldversicherung auf die Lohnfortzahlungsdauer verschieben. Ist die Karenzzeit länger als 6 Wochen, sinkt Ihr Beitrag.
Ein Beispiel
KT steht für Krankentagegeld und die Zeit dahinter (43) ist die Karenzzeit. Der Tagesssatz von 150 Euro ist immer identisch. KT 43/150 leistet 150 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag.
Bei gleicher Leistungshöhe sinkt der Beitrag deutlich, wenn die Karenzzeit verlängert wird. Während eine Karenzzeit von sechs Wochen (64. Tag) 63,60 Euro Beitrag ausmacht, kosten 12 Wochen (92. Tag) Karenzzeit nur noch 33,90 Euro. Der Beitrag ist fast halbiert.
Das Krankentagegeld beim Arbeitgeberwechsel
Schleichende Entwertung der Krankentagegeldleistungen
Krankentagegeldtarife müssen regelmäßig angepasst werden, weil diese Tarife eine feste Geldleistung erbringen und deswegen laufend im Wert sinken. Wer einen Tagessatz von 100 Euro hat, hat einen Geldwert von 3.000 Euro versichert.
Entwertung Ihrer Ansprüche durch Inflation
Wer sich im Jahr 2000, also vor 20 Jahren, über 3.000 Euro Krankentagegeld abgesichert hat, verfügt heute noch über eine Kaufkraft von ca. 2.400 Euro. (Quelle: Inflationsrechner im Web, ca. 2% Inflation). Demnach sind die damaligen 3.000 Euro aus dem Jahr 2020 heute nur noch 2.400 Euro wert.
Entwertung Beitragserhöhungen
Wie bereits erwähnt, behält der Versicherer im Fall der Arbeitsunfähigkeit den PKV-Beitrag ein. In 19 Jahren können Sie mit einer Verdoppelung des Beitrags rechnen. Wer noch mal 350 Euro Beitragserhöhungen bekommen hat, hat nur noch 2.650 Euro versichert. Deshalb kann es sich auch empfehlen, KV-Versicherer und KT-Versicherer zu trennen.
Fragen zum Krankentagegeld
Wie lange wird Krankentagegeld in der PKV gezahlt?
Genesung tritt ein
Bezug von Altersrente
Aus Arbeitsunfähigkeit wird eine Berufsunfähigkeit
Lebensende
Woran erkenne ich, ob mein Krankentagegeld unterversichert ist?
Jeder Versicherer definiert die Berechnung des Krankentagegeldes unterschiedlich. Wichtig ist, das vollständige Gehalt plus den PKV-Beitrag einzukalkulieren. Darüber hinaus sollten die Beiträge zur Rentenversicherung einkalkuliert werden.