Begriff | Definition |
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Kriegsereignisse |
Die Leistungen der Krankenversicherungen sind bei Krieg oder Kriegsereignissen in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Doch durch besondere Regelungen in den Tarif- und Musterbedingungen wird diese Problem gelöst, z.B. durch zeitliche oder örtliche Begrenzung, und der Versicherer kann auch hier Versicherungsschutz sicherstellen.
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