Mindestvertragsdauer
Begriff | Definition |
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Mindestvertragsdauer | Die Mindestvertragsdauer ist in der PKV entgegen der GKV nicht einheitlich geregelt. Die Mindestvertragslaufzeiten variieren je nach Anbieter von 1-2 Jahren. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn während dieser Zeit die Beiträge erhöht oder sonstige Änderungen zu Ihrem Nachteil erfolgen. |