PKV Lexikon
Begriff | Definition |
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Beitragsanpassung |
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung werden so kalkuliert, dass der Versicherte im Prinzip während der gesamten Versicherungsdauer einen gleichbleibenden altersunabhängigen Beitrag zahlt. Trotzdem bleiben Beitragssteigerungen nicht aus, da Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, z.B. Kosten für medizinischen Fortschritt, sowie eine Zunahme der Schadenfälle mit in den Beitrag eingerechnet werden. Daher vergleicht das Versicherungsunternehmen mindestens einmal pro Jahr die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt sich dabei eine Veränderung, meistens eine Erhöhung, von mindestens zehn Prozent, dann werden die Tarifbeiträge überprüft und ggf. angepasst. Dafür ist aber die Zustimmung eines fachlich qualifizierten Treuhänders erforderlich, der die Berechnung der Prämien mit den dazu festgelegten Vorschriften überprüft. Der privat Krankenversicherter sollte eine jährliche Beitragsanpassung von 4,8% einplanen. Um auf eine Beitragsanpassung reagieren zu können, stehen dem Versicherten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zu erwähnen sind dabei die Anpassung des Selbstbehalts, Leistungskürzungen oder Beitragsentlastung im Rentenalter. Des Weiteren ist auch ein Tarifwechsel oder die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages möglich.
Synonyme -
Beitragserhöhung |
Beitragsbemessungsgrenze |
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht, bis zu der das Bruttoeinkommen von gesetzlichen Versicherten für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Dabei wird der Beitrag mit einem entsprechenden prozentualen Beitragssatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen bemessen. Der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens kommt für die Beitragsberechnung nicht in Betracht. Daran ist zu erkennen, dass die Beitragsbemessungsgrenze mit der privaten Krankenversicherung nichts zu tun hat, denn sie ist nur für gesetzlich oder freiwillige Versicherte von Bedeutung. Die Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung liegt für das Jahr 2016 bei 50.850,- € jährlich (4.237,50 € monatlich). Beitragssteigerungen entstehen dadurch, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und die Anpassung des Beitragssatzes jährlich vom Arbeitsministerium angepasst werden.
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Beitragsentlastung im Alter |
Bei der Beitragsentlastung im Alter handelt es sich um einen Baustein bzw. Modul im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Durch diesen optional integrierbaren Baustein ist es möglich, den Versicherungsbeitrag ab einem bestimmten Alter (z.B. ab dem 65. Lebensjahr) um einen garantierten Beitrag zu reduzieren. Diese Beitragsentlastung im Alter ist vergleichbar mit einer klassischen Rentenversicherung. Der Versicherte bekommt über einen Mehrbeitrag bei Abschluss der Krankenversicherung einen garantierten Beitrag, der den Versicherungsbeitrag ab dem ausgemachten Lebensjahr reduziert. Abhängig von der Höhe des Entlastungsbeitrages können damit auch Beitragserhöhungen vermieden bzw. stark gemildert werden. Ein Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass sich der Arbeitgeber an diesem „Rentenvertrag“ beteiligt. Ein Nachteil ist die fehlende Mitnahmemöglichkeit dieses „Rentenvertrages“ bei einem Versicherer-Wechsel, da der Beitragsentlastungstarif bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung entfällt.
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Beitragsfreistellung | Unter bestimmten Voraussetzungen können PKV-Tarife beitragsfrei gestellt werden. Bedingung ist, dass diese Option auch mitversichert ist. Typische Optionen der Beitragsfreistellung wären Elternzeit oder Pflegestatus. |
Beitragsrückerstattung |
Bei der Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung handelt sich um die Rückzahlung von Beiträgen an die Versicherungsnehmer, wenn sie in einem Versicherungsjahr keine oder nur bestimmte Leistungen, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, in Anspruch genommen haben. Dadurch soll ein kostenbewusstes Verhalten des Versicherungsnehmers unterstützt werden. Auch das Versicherungsunternehmen selbst kann, bei einem entsprechenden Geschäftserfolg, Beiträge zurückerstatten. Dies kann passieren, wenn z.B. die Schadenquote niedriger ist als kalkuliert, höhere Kapitalerträge erwirtschaftet wurden oder Verwaltungskosten niedriger ausfallen. Diese Möglichkeit wird als erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bezeichnet.
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Bestandsschutzklausel |
Laut dem Sozialgesetzbuch § 6 SGB V, Abs. 9 stellt die Bestandsschutzklausel sicher, dass Arbeiter und Angestellte, die am Stichtag 02.02.07 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, versicherungsfrei bleiben, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, der am 1.01.2007 versicherungsfrei wird, noch die Möglichkeit hat, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.
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Bindungsfrist |
Das Sozialgesetzbuch V beschreibt die Bindungsfrist als eine geregelte Frist, die den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse regelt. Diese Frist besagt, dass nach einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse diese erst wieder in 18 Monaten gewechselt werden darf. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung gilt diese Frist nicht.
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Bisex-Tarif |
Bis zum 21.12.2012 wurden in der Vertragsgestaltung der Versicherungswirtschaft zwischen den Geschlechtern in den sog. Bisex-Tarifen unterschieden. Ab dem 21.12.2012 durfte das Geschlecht keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Versicherungsbeiträge haben und es entstand der Unisex-Tarif.
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Chefarztbehandlung |
Eine privatärztliche Behandlung, besser bekannt unter Chefarztbehandlung, bezeichnet die Behandlung in Krankenhäusern durch Ärzte, die privat liquidieren können. Dabei können Chef-, Ober- oder auch sonstige Ärzte die Behandlung durchführen. Die Ärzte stellen eigene Rechnungen für persönlich erbrachte Leistungen, das Krankenhaus für Leistungen gemäß DRG Pauschale für den stationären Aufenthalt. Dafür ist eine sogenannte "Wahlleistungsvereinbarung" erforderlich, damit die Leistungen auch berechnet werden können. Eine solche Vereinbarung kann auch von einem gesetzlich Versicherten geschlossen werden, indem sie allein zahlen oder sich durch eine Zusatzversicherung rückversichern.
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Diagnoseklinik |
Diagnosekliniken sind medizinische Einrichtungen, die umfangreiche Vorsorge- bzw. Untersuchungsmöglichkeiten anbieten. Es werden dabei oft mehrere verschiedene Untersuchungen zu einem Termin zusammengefasst. Da solche Kliniken technisch auf dem höchsten Stand sind, liegen die Kosten auch meist über den „normalen“ Kosten. Daher ist beim Versicherungsschutz darauf zu achten, dass die Kostenerstattung in solchen Kliniken miteingeschlossen ist.
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Eintrittsalter | Das Eintrittsalter ist Hauptmerkmal um den PKV-Beitrag zu berechnen. Dazu werden noch das Leistungsniveau und der Gesundheitszustand erfasst. Alle drei Parameter ergeben den Beitrag. |
Elternzeit und Elterngeld |
Die Elternzeit erlaubt es den Eltern, Mutter und/oder Vater, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes für maximal drei Jahre zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Selbstständige sind auch selbst für ihre Auszeit verantwortlich und sind deshalb vom Elternzeitgesetz ausgeschlossen. Für diese Auszeit ist der Stand der Krankenversicherung zu prüfen. Entweder man ist oder bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die private Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter oder es ist eine Beitragszahlung erforderlich. Das Elterngeld kann unabhängig von der Elternzeit beantragt werden und beeinflusst den Status der Krankenversicherung nicht.
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Erstantragsprüfungsrisikozuschlag |
Risikozuschläge werden bei der Stellung des erstmaligen Antrages bei Ihrem aktuellen Versicherer erhoben. Diese beziehen sich bespielweise auf Allergien oder andere fortbestehende Erkrankungen. Durch die Optimierung der Versicherung kann dieser Risikozuschlag kalkulatorisch anders bemessen werden, da der Tarif einer neueren Welt angehört, kann ein geringer Tarifstrukturzuschlag vorvereinbart sein, sodass dies zu einem höheren Risikozuschlag führen kann. Dies ist individuell zu überprüfen und zu berechnen. Es besteht sowohl bei einem Erstantragsprüfungsrisikozuschlag als auch bei einem Risikozuschlag die Möglichkeit einer Überprüfung zum späteren Entfall. Dazu sollten die bewerteten Vorerkrankungen immer zwei Jahre behandlungs- und beschwerdefrei ein.
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Fintech |
FinTech ist die Abkürzung für Finanztechnologie, die neuartige Lösungen von Anwendungssystemen im Finanzdienstleistungsbereich, vor allem für Banken und Versicherungen, darstellen. Dabei werden Apps, meist von Start-Up- oder jungen kleineren Unternehmen, entwickelt, die sich auf den Finanz- und Versicherungsbereich beziehen. Es sollen dadurch persönliche Dienstleistungen immer weiter wegfallen und durch apps-basierte Dienstleistungen ersetzt werden, damit der Interessent in Zukunft Bank- und Versicherungsgeschäfte online abschließen kann. „Banking is necessary, banks are not“ Bill Gates.
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GebüH | Ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Diese ist keine verbindliche Grundlage zur Abrechnung erbrachter Leistungen, gibt, jedoch werden Rechnungen, die anhand der GebüH erstellt worden sind allgemein akzeptiert und als angemessen angesehen. Es können jedoch jederzeit auch besondere Vereinbarungen über die Kosten mit dem Patienten getroffen werden. Sofern die Heilpraktiker Behandlung in Ihrem PKV-Tarif eingeschlossen ist, sollte vorab die Kostenübernahme bzw. Abrechnung abgeklärt werden. |