Tarifwechsel prüfen

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Nur das Beste für Ihre Gesundheit

  • Gesetzlicher Anspruch auf internen PKV Tarifwechsel

  • Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten

  • Beitrag senken oder Leistungen optimieren ohne Anbieterwechsel

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Was regelt § 204 VVG?

  • Gesetzliche Grundlage: Der § 204 VVG verankert das Recht des Versicherten auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Der § 204 VVG existiert in seiner heutigen Form seit dem 1. Januar 2008. Er wurde im Rahmen der umfassenden Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingeführt, die das alte VVG von 1908 modernisierte. Ziel der Neufassung war unter anderem ein verbesserter Verbraucherschutz und mehr Transparenz im Versicherungsverhältnis – insbesondere auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV).

    Vor 2008 war der interne Tarifwechsel zwar in der Praxis möglich, aber nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Erst durch den neuen § 204 VVG wurde ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens geschaffen.

  • Grund: Der Wechsel soll ermöglichen, entweder Beiträge zu senken oder bessere Leistungen zu wählen. Und das ohne Verlust der bereits angesammelten Altersrückstellungen. Die Altersrückstellungen entfallen nämlich bei einem Versichererwechsel.

  • Größte Vorteile: PKV-Versicherte haben jetzt einen Rechtsanspruch auf einen PKV- Tarifwechsel. Versicherer können für Bestandskunden einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nicht mehr ablehnen. Damit können auch ältere Kunden mit Vorerkrankungen in andere Tarife wechseln.

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Voraussetzungen für den Tarifwechsel

Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person müssen im gleichen Unternehmen bleiben. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt ausschließlich innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter fällt nicht unter § 204, sondern unter andere Optionen, wie einen Anbieterwechsel und eventuell die Übertragung von Rückstellungen. Eine Besonderheit sind Unternehmensfusionen. Nach einer Fusion (Beispiel: Deutscher Ring und Signal) können die Versicherten auch die Tarife des fusionierten Versicherers nutzen.

Versicherungsnehmer muss im gleichen Unternehmen bleiben 

Der Tarifwechsel nach §204 VVG gilt ausschließlich innerhalb des bestehenden 
Versicherungsunternehmens. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter fällt nicht unter §204, sondern unter andere Optionen, wie den Anbieterwechsel und eventuell die Übertrgung von Rückstellungen. Siehe Portabilität der Alterungsrückstellungen und Übertragungswerte. 

Kein Verlust der angesparten Altersrückstellungen 

Bei einem zulässigen Tarifwechsel werden die im alten Tarif angesparten 
Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen (Anrechnung) – also bleibt diese 
Wertigkeit erhalten. 

Gesundheitsprüfung nur bei Mehrleistungen 

Wenn der neue Tarif höhere Leistungen bietet als im bisherigen Tarif (Mehrleistungen), darf die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen sowie ggf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vornehmen. Beim Wechsel in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung in der Regel unzulässig. 
 
Der Versicherer bewertet, ob ein Tarif höherwertiger ist oder nicht. Als Versicherter 
müssen Sie die Entscheidung akzeptieren. Allerdings dürfen Sie, wie erwähnt, durch 
Leistungsausschlüsse Mehrleistungen reduzieren. 

Vorteile des Tarifwechsels nach § 204 VVG

  • Sie senken Ihre Beiträge, ohne den Versicherer wechseln zu müssen.

  • Keine neuen Wartezeiten, Zahnstaffeln oder Summenbegrenzungen.

  • Ihre Altersrückstellungen bleiben gesichert – ein großer finanzieller Vorteil.

  • Sie erhalten Zugang zu modernen Tarifen, die oft günstiger, moderner und leistungsstärker sind.

  • Sie können Selbstbeteiligung und Leistungen individuell anpassen, je nach Lebensphase und Bedarf. Es entsteht eine völlig neue Flexibilität.

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Risiken und Fallstricke

Gesundheitsprüfung bei Mehrleistungen kann zu Zuschlägen führen – insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen. Es sollte genau abgewogen werden, ob Zuschläge für Mehrleistungen sich lohnen. Zum Beispiel berechnet die AXA gerne Risikozuschläge, wenn ein Selbstbehalt gesenkt wird. Wer 1.000 Euro weniger Selbstbehalt wünscht, dafür aber 90 Euro monatlichen Risikozuschlag zahlt, wird seinen Tarif langfristig mit einer Unwucht ausstatten. Denn auch Risikozuschläge steigen mit der Zeit.

Leistungslücken sind möglich, wenn Sie einen Tarif wählen, der Leistungen ausschließt, die Ihnen wichtig sind. Jeder Tarifwechsel ist eine Einbahnstraße. Dazu hat ein PKV-Tarif ca. 50 verschiedene Leistungspunkte, die unter Umständen für das ganze Leben gelten werden. Wir als Experten legen Ihnen nahe, sich ausführlich und fachkundig beraten zu lassen. Beratungen über einen Versicherer sind zwar kostenfrei, aber in der Regel haben diese keine Lust auf das Thema Tarifwechsel. Aus Ihren Lebenserfahrungen: Wie waren die Ergebnisse, wenn Sie mit den Menschen kooperiert haben, die keine Lust dazu hatten?

Lockangebote mit niedrigen Einstiegsbeiträgen gibt es bei einem Tarifwechsel nicht. Es werden keine speziellen Tarife für Bestandskunden entwickelt. Aber natürlich können auch jüngere oder neue Tarife Leistungsmacken haben.

Ablauf eines Tarifwechsels nach § 204 VVG

Letztlich gibt es zwei mögliche Wege.

  • 1. Sie versuchen es alleine. Informieren Sie den Versicherer, dass ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gewünscht ist. Der Versicherer unterbreitet mitunter nach Monaten Angebote. Diese nehmen Sie an oder nicht.

  • 2. Sie lassen einen PKV-Tarifwechsel professionell begleiten. Grundsätzlich sind viele Versicherte enttäuscht von der PKV. Beiträge steigen zu schnell oder Leistungen sind zu gering. Es wurden Dinge versprochen, die nicht eingehalten worden sind. Grund dafür ist der Versicherer oder derjenige, der vom Versicherer bezahlt wurde. Eigentlich ist es verrückt, jetzt wieder mit dem Versicherer zu sprechen (ein Fehler ist nur dann ein Fehler, wenn man ihn zweimal macht).

  • In einer professionellen Begleitung werden zuerst die bisherigen Tarife analysiert. Dazu zählen auch alle sonstigen Tarife: Krankentagegelder, Pflegezusatzversicherungen, Krankenhaustagegeld, Kurtagegelder etc. Wichtig: Ein professioneller Begleiter, der nur über den Haupttarif spricht, wird keine korrekte PKV-Tarifoptimierung durchführen. Anschließend, innerhalb weniger Tage, werden neue Tarifvorschläge unterbreitet und ausführlich besprochen.

VarianteBeitrag ohne SBSelbstbeteiligungBeitrag mit SB
Variante A500€/Monat300€/Jahr440-460€/Jahr
Variante B500€/Monat1.200€/Jahr360-380€/Jahr

Antrag beim Versicherer stellen 

Starten Sie den Wechselprozess mit einer Antragstellung. Wird ein Tarif ohne 
Mehrleistungen ausgewählt, reicht eine Willenserklärung. Häufig haben jüngere und neuere Tarife aber Mehrleistungen. Vergleichen Sie gedanklich einen Golf 5 mit einem Golf 8 – der Golf 8 wird immer bessere Technik haben. Ähnlich ist es bei neuen PKV-Tarifen. Wichtig: Auch wenn Sie  die Leistungsverbesserungen als unwichtig betrachten (Beispiel: Alter Tarif: Heilpraktiker 1000 Euro, neuer Tarif Heilpraktiker 1200 Euro – und Sie gehen wirklich nie zum Heilpraktiker) besteht doch eine Leistungsverbesserung. In diesem Fall muss der originale Antrag des Versicherers verwendet werden.  
 
Bei manchen Versicherern (z.B. Generali) muss deutlich auf einen Tarifwechsel nach 
§204 hingewiesen werden. Absurderweise bearbeitet sonst der Versicherer den Antrag als Neukunden-Antrag.  

Tarifangebote prüfen lassen 

Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen passende Tarife anzubieten. Allerdings operiert der Versicherer nach der sogenannten Tarifwechselleitlinie
Das ist ungefähr so, als wenn Sie in ein Autohaus gehen und sagen, dass Sie ein neues 
Auto wünschen, und der Verkäufer dann nach der Farbe des alten Autos fragt und nur Autos mit dieser Farbe anbietet. 
 
Versicherer müssten eigentlich in einer Art Interview Ihre Wünsche und Ziele durch einen PKV-Tarifwechsel ergründen. Dazu haben die Callcenter aber oft keine Zeit. Es kommt  wieder zu einer lustlosen Darbietung von Angeboten. Für Fußballfans: Siehe 
„Nichtangriffspakt von Gijón“. Vermutlich auch eine lustlose Vorstellung.  

 

Vergleich & unabhängige Beratung nutzen 

 Hier empfiehlt sich eine unabhängige Beatung durch spezialisierte Experten. So stellen Sie 
sicher, dass Sie keinen Tarif übersehen und alle Optionen realistisch bewertet werden. 
Ofthaben Versicherer auch eigene Realitäten bei der Bewertung von Tarifen.
 
Die DKV sieht Tarife mit Primärarztprinzip als keine vollwertigen PKV‑Tarife an. Deswegen werden Sachbearbeiter auch solche Tarife kaum anbieten. Auch wenn diese keine 
schlechteren Leistungen haben, aber sehr wohl die Verwaltungshürde. Möchte man 
aber sparen, sollten auch solche Tarife in den Vergleich. Grundsätzlich sollte der Versicherte über Tarife entscheiden, nicht der Versicherer.  

Entscheidung und Wechsel vollziehen 

Sobald Sie den passenden Tarif gefunden haben, erfolgt der Wechsel. Ihre 
Altersrückstellungen werden automatisch zum neuen Tarif übertragen. 

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen in der PKV

Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Beispiele für Beitragseinsparungen

In unserem Haus kennt jeder Norbert F. – und das nicht ohne Grund: Norbert F. war der Grund für die Gründung der KVoptimal.de GmbH. Bereits im Jahr 2010 rief er uns an, hörbar frustriert und enttäuscht. Seine private Krankenversicherung bei der Gothaer war ihm mit rund 800 Euro monatlich schlichtweg zu teuer geworden.

Das Problem: Aufgrund mehrerer Vorerkrankungen saß er sprichwörtlich in der Kostenfalle. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter war für ihn praktisch ausgeschlossen. Und so fühlte sich Norbert F. alleine gelassen – von seiner Versicherung und vom System.

Wir konnten ihn beruhigen und haben einen neuen Tarif verschafft. Wieder bei der Gothaer, bei vergleichbaren Leistungen und 300 Euro im Monat günstiger.

Doch genau solche Fälle zeigen, wie wichtig die Kenntnis über das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ist. Denn auch in schwierigen Situationen gibt es oft Lösungen – man muss sie nur kennen.

Im Jahr 2023 haben wir Herrn F. erneut beraten. Er kam wieder auf uns zu, aber deutlich entspannter. Sein Problem: Der damalige neue Tarif war jetzt wieder bei 800 Euro (also 14 Jahre später). Ganz wichtig: Die damals alten Tarife wären heute sicher bei 1.200 Euro gewesen.

Wir wechselten den Tarif erneut und er zahlt wieder 600 Euro monatlich.

Rechenbeispiel: Alt- vs. Neu-Tarif

  • Alt-Tarif: 750 Euro monatlich

  • Neuer Tarif: 520 Euro monatlich

  • Ersparnis: 230 Euro/Monat = 2.760 Euro/Jahr

  • Eine gute Tarifoptimierung spart im Durchschnitt ca. 180 Euro monatlich, und so könnte die Analyse aussehen:

VarianteAlter TarifNeuer Tarif
Monatsbeitrag450 Euro380 Euro
Jahresbeitrag5.400 Euro4.560 Euro
Altersrückstellungenerhaltenerhalten
Leistungsumfanggleich/wenigerangepasst

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Sie möchten mehr zum Wechsel der PKV wissen? Hier finden Sie weitere nützlichen Informationen.

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Rolle unabhängiger Beratung

Erfahrungsgemäß bieten viele Versicherer nur eine begrenzte Tarifauswahl an – teils aus Eigeninteresse. So können Ihnen wertvolle Einsparpotenziale entgehen. Zumal Sie auch keinen Vergleich haben. Ist das Angebot des Versicherers wirklich gut? Beispiel: Der Versicherer unterbreitet 100 Euro weniger Beitrag: Sollten Sie das Angebot annehmen?

Ein unabhängiger Spezialist kennt auch „versteckte“ oder nicht aktiv vermarktete Tarife und kann Ihnen aufzeigen, wie Sie Leistungen und Beiträge optimal kombinieren. Die Beratung kann auf Erfolgsbasis (z. B. Anteil der Ersparnis) oder über eine Pauschale erfolgen. Seriöse Anbieter wie wir, KVoptimal.de, legen die Kosten transparent offen, sodass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Wir bevorzugen das Erfolgshonorar, weil es einfach fair ist:

  • Wird der Tarif nicht gewechselt, bleibt die Beratung kostenfrei.

  • Wird der Tarif gewechselt, beteiligen Sie uns einmalig im ersten Jahr an der Ersparnis und bekommen noch 5 Jahre Nachhaltigkeitsgarantie dazu.

Häufige Fragen zum Tarifwechsel nach § 204 VVG

Nur, wenn Sie in einen Tarif mit Mehrleistungen wechseln und keine ausreichenden Gesundheitsnachweise erbringen. Ansonsten hat der Versicherer keine Ablehnungsbefugnis.
Diese bleiben erhalten und werden vollständig in den neuen Tarif übertragen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Funktionen von Alterungsrückstellungen auf das Rentenalter maßlos überschätzt werden. Wir beraten Sie gerne dazu.
Nur bei Tarifen mit erweiterten Leistungen. Ansonsten entfällt die Gesundheitsprüfung.
Ja – gerade im Alter können Sie erheblich sparen, ohne auf notwendige Leistungen zu verzichten.
Es gibt keine Begrenzung – Sie können den Tarif beliebig oft wechseln, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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