UKV: CompactPRIVAT/S, CompactPRIVAT/S - PLUS

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Leistungsmerkmale im Tarif UKV: CompactPRIVAT/S, CompactPRIVAT/S - PLUS

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der UKV einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif UKV: CompactPRIVAT/S, CompactPRIVAT/S - PLUS sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    704 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Unisex
  • Offen/Geschlossen
    offen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    CompactPRIVAT/S: Bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
    – bis zum 2,0-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    CompactPRIVAT/S: Erstattet werden
    – Gläser und Kontaktlinsen
    – max. 15,-EUR für Brillengestelle.
    Erneuter Anspruch ab dem vollendeten 14.Lebensjahr bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien und für Sehhilfen über 310,-EUR nach 3 Kalenderjahren.

  • Psychotherapie

    CompactPRIVAT/S: 100% bis 1.280,-EUR pro Kalenderjahr, danach 50%.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    CompactPRIVAT/S: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
    Erstattet werden Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel und Verbandmittel zusammen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.360,-EUR pro Kalenderjahr zu 85%, darüber zu 100%.
    Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
    Prothesen, Epithesen, Defibrillator-Westen, Dialysegeräte, Stehhilfen, Sprechhilfen, Inkontinenzhilfen, Orthesen, Rollstühle und Hörhilfen in Standardausführung, Stomaartikel, Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie, Bandagen, Bewegungsschienen, Hilfsmittel gegen Dekubitus, Einlagen.
    Hilfsmittel über 310,-EUR werden ab Vollendung des 14.Lebensjahres einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet.

  • Ärztliche Behandlung

    CompactPRIVAT/S: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Erstattet werden nach Leistung des Haupttarifes die Restkosten für ambulante Behandlung durch Ärzte.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    CompactPRIVAT/S: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle).
    Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) und Prophylaxe (Liste des Versicherers) beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

  • Psychotherapie

    CompactPRIVAT/S: 100% bis 1.280,-EUR pro Kalenderjahr, danach 50%.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    3

  • Ärztliche Behandlung

    CompactPRIVAT/S: Regel- und Belegarztleistungen.

  • Gebührenordnung (stationär)

    CompactPRIVAT/S: Regelleistungen.
    Belegarzt bis zu folgenden Sätzen der GOÄ:
    – bis zum 2,0-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Psychotherapie (stationär)

    CompactPRIVAT/S: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    80 %

  • Kieferorthopädie 

    80 %

  • Material- & Laborkosten

    60 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    CompactPRIVAT/S: Bis zu folgenden Sätzen:
    – bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Zahnersatz bis zu folgenden Sätzen:
    – bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

    Implantate bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    CompactPRIVAT/S: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung,
    Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
    wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays) wird zu 60% erstattet
    – Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays) wird zu 20%, max. 1.000,-EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren, erstattet
    – Implantate (max. 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer inkl. Knochenaufbau) werden zu 60%, max. 3.000,-EUR pro Kalenderjahr erstattet
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

  • Summenbegrenzung

    CompactPRIVAT/S: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und
    Kieferorthopädie max.
    – 2.050,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
    Summenbegrenzung für Kieferorthopädie entfällt für Kinder.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max.
    – 3.000,-EUR im 1.-3. Kalenderjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    CompactPRIVAT/S: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.
    CompactPRIVAT/S – PLUS: Bei Zahnersatz und Implantaten erforderlich.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif UKV: CompactPRIVAT/S, CompactPRIVAT/S - PLUS ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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