uniVersa: uni-intro|Privat 300

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100% für Zahnbehandlungen
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Individuelle Angebote

Leistungsmerkmale im Tarif uniVersa: uni-intro|Privat 300

Durch die private Krankenversicherung bei der uniVersa, haben Sie einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Sie finden folgend die relevanten Leistungsmerkmale auf einen Blick. Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei der privaten Krankenversicherung, kommt es dabei für Sie auf die Details an.

Basismerkmale Ihr Tarif
Selbstbehalt 300 €
Tarifwelt Neue Welt
Unisex/Bisex Unisex
Offen/Geschlossen offen
Selbstbehalt 300 €
Gebührenordnung für Ärzte: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie: 75% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen) Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 1.000,-EUR pro Kalenderjahr zu 75%, darüber hinaus zu 100%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt:
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Jahr erstattet. Ausnahme: Bandagen und Einlagen auch mehrmals pro Jahr.
Ärztliche Behandlung Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Behandlung durch einen Primärarzt erfolgt oder veranlasst wurde (Überweisung). Primärarzt ist der Hausarzt (Facharzt für Innere oder Arzt für Allgemeinmedizin, jeweils ohne weitere Facharztbezeichnung), Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Notarzt oder Bereitschaftsarzt
- 75%, wenn keine Überweisung durch einen Primärarzt erfolgte.
Der Hausarzt ist dem Versicherer im Versicherungsantrag, spätestens aber bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen, oder bei einem Wechsel des Hausarztes mit Name und Adresse zu benennen.
Wenn nachträglich die Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
- 75% für ambulante Behandlung im Ausland.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulanter Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Primärarztprinzip: Ja
Vorsorgeuntersuchung Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenze und ohne zeitliche Begrenzung erstattet. Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind. Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen. Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Gebührenordnung für Ärzte Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zu dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen
- bis zu dem 2,5-fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen
- bis zu dem 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Stationärer Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Behandlung Facharzt
Unterbringung Mehrbettzimmer.
Ärztliche Behandlung Regel- und Belegarztleistungen.
Summenbegrenzung Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR jährlich ab dem 6. Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich.
Zahnbehandlungen 100%
Kieferorthopädie 60%
Material- & Laborkosten 60%

Dentaler Leistungsbereich

Basismerkmale Ihr Tarif
Zahnersatz 60%
Gebührenordnung (Zahn) Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattung - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).
- Inlays, Onlays werden zu 60% erstattet (zahnärztliche Leistung zu 100%).
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet (Material- und Laborkosten bei Unfall zu 100%).