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INTER: BLL S10

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Achtung - geschlossener Tarif

PKV-Tarife, wie der Tarif INTER: BLL S10, die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind, bezeichnet man als geschlossene Tarife. Geschlossene Tarife haben aufgrund interner PKV-Tarifwechsel, Kündigung oder Tod eine sinkende Zahl von Krankenversicherten. Die verbleibenden Versicherten werden älter, die Gesundheitskosten und -ausgaben steigen, und werden durch den Krankenversicherer durch regelmäßige Beitragserhöhungen auf die Versicherten umgelegt.

Doch aufgepasst: Ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif ist für langjährig versicherte Kunden nicht zwangsläufig der richtige Weg. Wieso, erklären wir Ihnen gern.

Der Tarif INTER: BLL S10 ist ein geschlossener PKV-Tarif. Geschlossene Tarife in der privaten Krankenversicherung eignen sich besonders für einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG.
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Leistungsmerkmale im Tarif INTER: BLL S10

Sie haben durch die private Krankenversicherung bei der INTER einen festen Leistungsrahmen vereinbart. Die relevanten Leistungsmerkmale im Tarif INTER: BLL S10 sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Denken Sie immer daran, dass je nach Versicherer bis zu 600 Tarifvarianten wählbar sind. Gerade bei einem PKV-Tarifwechsel, kommt es dabei für Sie auf die Details an.
Basismerkmale
IHR TARIF
  • Selbstbehalt

    600 €

  • Tarifwelt

    Neue Welt

  • Unisex/Bisex
    Bisex
  • Offen/Geschlossen
    geschlossen
  • Gebührenordnung für Ärzte

    Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

  • Seehilfen (Brillen)

    Erstattet werden
    – 80% bis 250,-EUR Rechnungsbetrag für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren.
    – max. 1.250,-EUR pro Auge für Laser(Lasik)-Operationen, wenn die Sehschwäche nicht durch Sehhilfen ausgeglichen werden kann.

  • Psychotherapie

    80% für
    – max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
    – max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    – max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
    pro Kalenderjahr.

  • Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

    Folgende Hilfsmittel zu 80% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
    – Bruchbänder, Gehapparate, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe
    – Hörhilfen und Krankenfahrstühle bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag
    – Körperersatzstücke
    – Mehrkosten für orthopädische Schuhe bis 300,-EUR Rechnungsbetrag
    – orthopädische Schuheinlagen
    – Sprechhilfen
    – Stützapparate einschließlich Liegeschalen
    – Inhalationsgeräte
    – Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
    Hilfsmittel gleicher Art einmal im Kalenderjahr, wenn längere Gebrauchs- bzw. Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.
    Folgende Hilfsmittel zu 80% nach vorheriger Zusage:
    – Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren
    – Beatmungs- und Schlafapnoegeräte
    – Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore
    – Anti-Dekubitus-Systeme
    – Absauggeräte
    – CoaguCheck-Geräte
    – lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegerät), wenn übliche Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
    – Autositz für behinderte Kinder bis 1.500,-EUR Rechnungsbetrag.
    Bei Leihe 100% Kostenerstattung ohne tarifliche Begrenzung.
    Die Erstattung erhöht sich bei folgenden Hilfsmitteln auf 100%, wenn sie über den Versicherer beschafft werden: Gehapparate, Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Körperersatzstücke, Sprechhilfen und Stützapparate.

  • Ärztliche Behandlung

    Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
    Methoden der besonderen Therapierichtungen (Liste des Versicherers) werden zu 80% erstattet.

  • Ambulante Leistungen
    IHR TARIF
  • Primärprinzip

    Nein

  • Vorsorgeuntersuchung

    Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
    Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
    Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
    Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
    Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

  • Psychotherapie

    80% für
    – max. 100 Sitzungen analytische Psychotherapie
    – max. 60 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    – max. 40 Sitzungen Verhaltenstherapie
    pro Kalenderjahr.

  • Stationäre Leistungen
    IHR TARIF
  • Behandlung

    Chefarzt

  • Unterbringung

    Zweibettzimmer

  • Ärztliche Behandlung

    Privatarztbehandlung.

  • Gebührenordnung (stationär)

    Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

  • Psychotherapie (stationär)

    Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

  • Zahn Leistungen
    IHR TARIF
  • Zahnbehandlungen

    100 %

  • Zahnersatz

    75 %

  • Kieferorthopädie 

    75 %

  • Material- & Laborkosten

    75 %

  • Gebührenordnung (Zahn)

    Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
    – bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
    – bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
    – bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

  • Erstattungen

    – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
    – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (pro Kiefer max. 5.000,-EUR Rechnungsbetrag inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
    – Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 75% erstattet
    – Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

  • Summenbegrenzung

    Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
    – 1.250,-EUR im 1.Versicherungsjahr
    – 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
    – 3.750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
    – 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.

  • Zahn Heil- & Kostenplan

    Bei Zahnersatz über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

  • Tarifdaten powered by GEWA-COMP

    Es gibt mehr als 50 verschiedene Einzelleistungspunkte. Eine Leistungsübersicht ersetzt nicht das genaue Analysieren der Versicherungsbedingungen. Diese sind Vertragsbestandteil und regeln Ihren Leistungsanspruch.

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    Der Tarif INTER: BLL S10 ist ein geschlossener Tarif.

    Was das bedeutet?

    Geschlossene Tarife

    Tarife die nicht mehr für Neukunden geöffnet sind bezeichnet man als geschlossene Tarife. Fast alle geschlossenen Tarife, lassen sich jedoch bei einem internen Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Gesellschaft wählen. Dadurch das Neukunden nicht mehr im Tarif versicherbar sind, wird der Bestand jedoch langfristig älter und das Kollektiv sukzessive kleiner durch Abgang von Versicherten durch Wechsel, Kündigung oder Tod.

    Offene Tarife

    Offene Tarife bezeichnet Tarife die für Neukunden aktiv auswählbar sind. Hier gibt es also noch einen wirklich Neuzugang von Kunden. Durch die Kalkulationsänderung zu geschlechtsneutralen Tarifkalkulationen sind Tarife ab 2013 offen. Mit der Zeit ist durch tarifliche Neuentwicklung jedoch eine erneute Schließung denkbar. Heute sind alle offenen Tarif geschlechtsneutral kalkuliert.

    Steigenden Beiträgen in der PKV aktiv entgegen wirken

    Steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt, steigende Kosten im Gesundheitswesen und Zinsphasen führen zu steigenden Prämien in der privaten Krankenversicherung. Das hat nichts mit Ihrem Alter als solches zu tun.

    Gerade Kunden die das 40. Lebensjahr vollendet haben beschäftigen sich vermehrt mit der Prämienentwicklung und überlegen sich aktiv wie man die Prämie im Rentenalter noch finanzieren können. Hierzu gibt es je nach Lebensphase verschiedene Handlungsszenarien.

    Bereits langjährig privat Versicherte Kunden können im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb Ihrer PKV häufig die Prämie günstiger gestalten. Dabei erhalten sie alle gebildeten Altersrückstellungen bei gleichem oder besserem Leistungsniveau.

    Ist man noch nicht im Rentenalter angekommen kann eine Beitragsentlastungsmöglichkeit fürs Alter sinnvoll sein. Dies ist bei den meisten Gesellschaften abschließbar und darüber hinaus steuerlich in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Häufig ist das Produkt bereits fünf Jahre nach Renteneintritt amortisiert.

    Ist man bei einem Versicherer erst seit kurzem versichert, verfügt über eine ausreichende Gesundheit und ist nicht älter als 45 Jahre kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein. Versicherungswechsel über dem 45. Lebensjahr hinaus sind mit größter Vorsicht vorzunehmen, da Sie die kommenden fünf Jahre und mehr im Leistungsbezug detailliert in der Anzeigepflicht bei Antragsstellung geprüft werden. Dies kann bei Fehlangaben im Antrag zu nachträglichen Prämienerhöhungen, Kündigung oder gar dem Rücktritt führen. Der PKV-Tarifwechsel erweist sich daher in den meisten Fällen für Kunden als der sinnvolle und effektive Einsparungsansatz ohne auf weitreichende Leistungen zu verzichten und die Altersrückstellungen zu erhalten.

    Sollte Ihr Versicherer wider erwarten nicht kooperieren, berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Aufgrund der dargestellten Komplexität, haben häufig auch Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft fachlich Ihre Schwierigkeiten den optimalen Tarif zu finden und im Bezug auf die Gesundheit bei Leistungsverbesserungen korrekt zu verhandeln. Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen und garantiert den optimalen Tarif finden, sollten Kunden einen Spezialisten beauftragen.

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